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Förderung des Radverkehrs Aktualisierung des Fahrradparkkonzeptes für das Komponistenviertel

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In dicht besiedelten Altbau-Quartieren stellt sich häufig die Frage nach dem Verbleib der Fahrräder. Wie und wo können Abstellmöglichkeiten geschaffen werden, wenn privater Raum nicht vorhanden und öffentlicher Raum knapp ist?

Aktualisierung des Fahrradparkkonzeptes für das Komponistenviertel

Der Radverkehr in der Freien und Hansestadt Hamburg bekommt eine immer größere Bedeutung und wird auf Grundlage des Bündnisses für den Rad- und Fußverkehr auch entsprechend gefördert. Das Thema Fahrradparken im öffentlichen Raum gewinnt an Bedeutung, denn insbesondere in den dicht besiedelten Stadtteilen im Bezirk Hamburg-Nord stellt der Parkdruck für Fahrräder ein immer größeres Problem dar.

Aus diesem Grund wurde bereits 2017 beispielhaft für das Komponistenviertel im Stadtteil Barmbek-Süd durch das Planungsbüro Sweco auf Grundlage einer Analyse zum Fahrradparkbedarf ein Fahrradparkkonzept erstellt, auf dessen Basis konkrete Planungen erfolgen sollen. Hierfür wurden die Analyseergebnisse von 2017 aktualisiert, erweitert und auf dieser neuen Grundlage neue Standorte für mögliche Fahrradabstellanlagen festgelegt.

Die neuen Erhebungen im Untersuchungsgebiet haben aufgezeigt, dass sich die Radparkbedarfe im Quartier, ähnlich wie auch schon in 2017, sehr unterschiedlich darstellen. In manchen Bereichen ist daher nach wie vor kein bzw. ein sehr geringer Bedarf an Abstellmöglichkeiten im öffentlichen Raum abzulesen. Beispielsweise durch Umgestaltung von privaten Vorgärten und Schaffung von dortigen Abstellmöglichkeiten hat sich die Situation sogar verbessert. Dem gegenüber stehen aber auch weiterhin Bereiche, in denen ein sehr hoher Parkdruck besteht, welcher sich mitunter im Vergleich zu 2017 noch verschärft hat. Durch die zum Teil massiv zugestellten Gehwege sind in diesen Bereichen auch große Einschränkungen der Barrierefreiheit zu verzeichnen.

Auf Basis des vorliegenden Konzepts wird die Planung der Einzelstandorte fortgesetzt. Vorgesehen sind sowohl kleinere Standorte, in denen in vorhandenen Flächen Fahrradbügel installiert werden, aber auch einige größere Umbauten z.B. an überdimensionierten Kreuzungsbereichen, an denen Raum für Fahrradparkflächen geschaffen werden kann. Ab Frühjahr 2024 soll mit der Umsetzung nach und nach begonnen werden.

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