Fachbereich Ausländerangelegenheiten
Der Fachbereich Ausländerangelegenheiten des Fachamtes Einwohnerwesen betreut die ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger, die im Bezirk mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und die im Besitz einer der folgenden Aufenthaltstitel oder aufenthaltsrechtlichen Bescheinigungen sind:
- Aufenthaltserlaubnis
- Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Unionsbürgern
- Bescheinigung über den Daueraufenthalt
- Daueraufenthaltskarte für Familienangehörige von Unionsbürgern
- Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
- Freizügigkeitsbescheinigung
- Niederlassungserlaubnis
- Verlängerung von Besuchs- und Geschäftsreisevisa
Es werden Aufenthaltstitel erteilt oder verlängert, sowie notwendige ausländerrechtliche Bescheinigungen ausgestellt. Wegen der Unterschiedlichkeit und Vielzahl der Aufenthaltszwecke sollten Sie vor einem Besuch die mitzubringenden Unterlagen möglichst telefonisch erfragen. Bringen Sie bitte in jedem Fall den aktuellen gültigen Nationalpass sowie ein aktuelles biometrisches Passfoto mit.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Angelegenheit nur in der für Ihren Wohnort zuständigen Dienststelle bearbeitet werden kann.
Sie finden Ihre Anlaufstelle für Ihre ausländerrechtlichen Angelegenheiten im
Bezirksamt Hamburg-Nord, Kümmellstraße 7, 20249 Hamburg.
Termine nur nach vorheriger, persönlicher oder telefonischer Vereinbarung:
Servicezeiten der persönlichen Terminvergabe (Zimmer 39)
Mo. bis Do.: 08.00 – 12.00 Uhr
Auskünfte und telefonische Terminvereinbarung: 42804-2981
Mo., Di., Mi.: von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Do.: 13.30 – 17.00 Uhr
Fr.: 08.00 – 12.00 Uhr
Weitere Kontakte:
Fax: 040/ 42804-2814
E-Mail: Auslaenderangelegenheiten@hamburg-nord.hamburg.de
Weitergehende Informationen erhalten Sie im Internet unter
www.hamburg.de/HamburgService/Behördenfinder
oder beim Telefonischen Hamburg Service unter 4 28 28 – 0
Wichtiger Hinweis: Asylbewerber, Bürgerkriegsflüchtlinge und Inhaber von Duldungen wenden sich bitte an das Einwohner-Zentralamt. Auch Nachfragen zu bei deutschen Auslandsvertretungen gestellten Visumsanträgen für längerfristige Aufenthalte im Bundesgebiet (z.B. Familienzusammenführung, Studien- oder Arbeitsaufenthalte) können von dort beantwortet werden. Das Einwohner-Zentralamt ist auch die zuständige Anlaufstelle für Einbürgerungsanträge.

Mister Wong
Webnews
Yigg
Del.icio.us












