Urkundenstelle
Im Einzelnen erhalten Sie Urkunden der folgenden Standesämter von uns:
bis 1938:
- 21 Hamburg
- 21a Hamburg
- 21b Hamburg
- 21c Hamburg
- 21d Hamburg
- 22a Hamburg
1938 - 1944:
- 5 Hamburg
- 6 Hamburg
- 6a Hamburg
- 6b Hamburg
ab 1945:
- Hamburg-Barmbek
- Hamburg-Hohenfelde
- Hamburg-Uhlenhorst
ab 1958:
- Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst
Die Personenstandsfälle sind in sog. Personenstandsbücher eingetragen. Aus den Büchern werden die verschiedenen Urkunden erstellt.
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» Familienbuch
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Die Hamburger Standesämter bieten Hochzeiten nicht nur in den Amtsräumen an, sondern auch an vielen Orten mit besonderem Ambiente. Hier finden Sie einige Beispiele. -
» Geburten
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» Sterbefälle
Folgende Urkunden sind erhältlich:
Geburtsurkunden
Die Geburtsurkunde beurkundet den Zeitpunkt der Geburt, den Geburtsort, den (Geburts-) Namen und die Eltern einer Person.
Die Gebühren für die Ausstellung einer Geburtsurkunde betragen € 7,-.
Abstammungsurkunden
Die Abstammungsurkunde ist eine "vollständige Geburtsurkunde". Sie beweist dieselben Daten wie die Geburtsurkunde, gibt aber auch Auskunft über Änderungen und den ursprünglichen Stand der Eintragung. So sind z.B. nach einer Adoption in der Abstammungsurkunde der Adoptionsbeschluss und die leiblichen Eltern und ggf. die Namensänderung eines Kindes erwähnt. Die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtseintrag entspricht der Abstammungsurkunde.
Die Gebühren für die Ausstellung der Abstammungsurkunde betragen € 7,-.
Heiratsurkunden (nur bei Eheschließungen bis 31.12.1957)
Die Heiratsurkunde beweist den Tag und den Ort der Eheschließung von zwei Personen und die Namensführung in der Ehe. Ggf. gibt die Heiratsurkunde auch Auskunft über die Auflösung der Ehe.
Die Gebühren für die Ausstellung der Heiratsurkunde betragen € 7,-.
Seit 1958 gibt es das sog. Familienbuch (siehe unten). Anstelle der Heiratsurkunde erhalten Ehepaare oder deren Kinder beglaubigte Abschriften.
Sterbeurkunden
Die Sterbeurkunde beweist den Sterbezeitpunkt, den Sterbeort und den Familienstand eines Menschen zum Zeitpunkt seines Todes.
Die Gebühren für die Ausstellung einer Sterbeurkunde betragen € 7,-.
Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden sind auch in internationaler, d.h. mehrsprachiger Form erhältlich. Die internationale Personenstandsurkunde kostet ebenfalls € 7,-.
Familienbuch
Am 01.01.1958 wurde in der damaligen Bundesrepublik das sogenannte Familienbuch eingeführt. Das Familienbuch wird in der Regel bei der Eheschließung angelegt und ist eigentlich eine "Sammelurkunde", weil im Familienbuch die Angaben der Geburtsurkunden der Eheschließenden, des Heiratseintrages, der Geburtsurkunden ihrer Kinder und eventuelle spätere Änderungen dieser Einträge einfließen.
Dabei verbleibt das Familienbuch nicht bei dem Standesamt, das es angelegt hat, sondern wird, im Gegensatz zu allen anderen Personenstandseinträgen, die wir kennen, dem Ehepaar nachgeschickt, wenn sich der Wohnort ändert.
So hat man immer die Möglichkeit, vom Standesamt des Wohnortes eine Urkunde zu bekommen, die auf dem neuesten Stand ist.
Nach einer Eheschließung im Ausland besteht die Möglichkeit, die Anlegung eines Familienbuches zu beantragen. Für die Information, welche Unterlagen hierfür notwendig sind, sprechen Sie bitte unbedingt persönlich im Standesamt vor.
Die Beantragung des Familienbuches nach Eheschließung im Ausland ist nur möglich, wenn einer der Ehepartner deutscher Staatsangehöriger oder anerkannter Asylant ist!
Wenn Sie eine beglaubigte Abschrift aus Ihrem Familienbuch oder aus dem Familienbuch Ihrer Eltern benötigen, beachten Sie bitte Folgendes:
- Es gibt nur dann ein Familienbuch, wenn die Eheschließung ab 1958 in den sog. "alten Ländern" war (in den "neuen Ländern" ab 03.10.1990) oder wenn nachträglich ein Familienbuch auf Antrag angelegt wurde.
- Wenn die Ehe noch besteht, liegt das Familienbuch in dem Standesamt, in dessen Bezirk das Ehepaar seinen gemeinsamen Wohnsitz hat.
- Ist ein Ehepartner verstorben, liegt das Familienbuch in dem Standesamt, in dessen Bezirk der hinterbliebene Ehepartner seinen Wohnsitz hat.
Ist die Ehe geschieden, liegt das Familienbuch,
... wenn die Scheidung vor dem 01.07.1998 war, in dem Standesamt, in dessen Bezirk der Ehemann seinen Wohnsitz hatte, als die Ehe geschieden wurde,
... wenn die Scheidung nach dem 30.06.1998 war, in dem Standesamt, in dessen Bezirk das Ehepaar seinen letzten gemeinsamen Wohnsitz hatte.
Allgemeine Hinweise zur Ausstellung von Urkunden
Grundsätzlich erhält jede Person die gewünschte Personenstandsurkunde, wenn diese Person in dem entsprechenden Eintrag erwähnt ist. So erhalten z.B. die Eltern eines Kindes und das Kind selbst (gegen Vorlage des Personalausweises) ohne weiteres die entsprechende Geburtsurkunde.
Personen, die mit der Person, auf die sich der Eintrag bezieht, in gerader Linie verwandt sind (Großeltern, Eltern, Kinder, Enkelkinder usw.) erhalten gegen Nachweis des Verwandtschaftsverhältnisses die entsprechenden Urkunden.
Darüber hinaus erhalten nur diejenigen Personen die entsprechenden Urkunden, die ein rechtliches Interesse an der Ausstellung der Urkunde glaubhaft machen können, d.h. die Personenstandsurkunde muss für die Wahrung oder die Durchsetzung eines Rechtes erforderlich sein, wobei es hierzu keine andere Möglichkeit geben darf. Die Erforderlichkeit der Urkunde wird im Einzelfall von dem zuständigen Standesbeamten geprüft.
Kontakt zur Urkundenstelle:
Tel.: 040 / 4 28 04 - 5282
Fax: 040 / 4 28 04 - 5283
E-Mail: standesamtbu@hamburg-nord.hamburg.de
Öffnungszeiten:
Montags 08.00 - 15.30 Uhr
Dienstags 07.00 - 13.00 Uhr
Mittwochs geschlossen
Donnerstags 10.00 - 16.00 Uhr
Freitags 08.00 - 12.30 Uhr

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