Anmeldung der Lebenspartnerschaft
Wenn Sie im Standesamt Hamburg-Barmbek/Uhlenhorst Ihre Lebenspartnerschaft anmelden müssen, aber nicht bei uns heiraten wollen, ist auch das kein Problem. Sie sagen uns, in welchem Standesamt die Eintragung der Lebenspartnerschaft stattfinden soll und wir schicken Ihre Unterlagen mit einer sog. Ermächtigung ("standesamtliche Überweisung") dorthin.
Beachten Sie dabei aber bitte, dass die Gebühren für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft (siehe unten) in diesem Fall doppelt bezahlt werden müssen. Außerdem ist zu bedenken, dass zurzeit nur das Lebenspartnerschaftsgesetz bundeseinheitlich geregelt ist. Die Art der Ausführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes obliegt jedem einzelnen Bundesland, weshalb es zu Unterschieden kommen kann.
In der Regel benötigen Sie zur Anmeldung der Lebenspartnerschaft folgende Unterlagen:
- gültigen Personalausweis oder Reisepass,
- aktuelle Aufenthalts und Meldebescheinigung vom Einwohneramt (sog. "Ledigkeitsbescheinigung", Gebühren: € 6,50),
- aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern (von dem Standesamt, in dessen Bezirk Ihre Eltern wohnen, Gebühren: € 8,-) oder eine aktuelle Abstammungsurkunde (von Ihrem Geburtsstandesamt, Gebühren: € 7,-), wenn es kein Familienbuch der Eltern gibt oder Sie bereits verheiratet/verpartnert waren.
Ggf. müssen Sie uns daneben noch weitere Unterlagen vorlegen, wie z.B.
- Lebenspartnerschaftsurkunde einer früheren Lebenspartnerschaft,
- Nachweis der Auflösung der früheren Lebenspartnerschaft,
- Heiratsurkunde bzw. beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Vorehe,
- Nachweis der Auflösung der Vorehe (Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners) oder
- Geburtsurkunden der Kinder.
Das Lebenspartnerschaftsgesetz gibt als regelmäßigen Vermögensstand in der Lebenspartnerschaft die sog. Ausgleichsgemeinschaft vor. Nach der Ausgleichsgemeinschaft behält und verwaltet jeder Partner sein eigenes Vermögen auch während Bestehen der Lebenspartnerschaft. Nach Auflösung der Lebenspartnerschaft wird der Überschuss, der während Bestehen der Lebenspartnerschaft erzielt wurde, zwischen den Lebenspartnern ausgeglichen.
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Sollten Sie nicht diese Form des Vermögensstandes wünschen, müssen Sie einen gemeinsamen, notariellen Lebenspartnerschaftsvertrag abschließen, der dem Standesamt vor Begründung der Lebenspartnerschaft vorgelegt werden sollte.
Die Anmeldung der Lebenspartnerschaft sollte persönlich, kann aber auch schriftlich vorgenommen werden. Sollte einer der Partner verhindert sein, kann der andere die Lebenspartnerschaft unter Vorlage einer Vollmacht (sog. "Beitrittserklärung", Vordruck im Standesamt erhältlich oder auf dieser Download-Seite) alleine anmelden. Bei schriftlicher Anmeldung sollte von jedem Partner eine ausgefüllte Beitrittserklärung und die Gebühren per Verrechnungsscheck beigefügt werden.
Zur persönlichen Anmeldung der Lebenspartnerschaft und für weitere Informationen stehen wir Ihnen zu folgenden Öffnungszeiten zur Verfügung:
Montags 8.00 - 15.30 Uhr
Dienstags 7.00 - 13.00 Uhr
Donnerstags 10.00 - 16.00 Uhr
Freitags 8.00 - 12.30 Uhr
Ansprechpartnerinnen für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft im Standesamt Hamburg-Barmbek/Uhlenhorst sind:
Frau Pemöller
Frau Tinnemann-Schulz
Frau Zimmermann
Frau Nowicki-Pastuschka
Den Kontakt zu den Ansprechpartnerinnen können Sie in Zimmer 1 des Standesamtes, unter der Telefonnummer 040 / 4 28 04 - 5284, per Fax unter der Nummer 040 / 4 28 04 - 5285 oder über E-Mail unter der Adresse standesamtbu@hamburg-nord.hamburg.de herstellen.
Die Anmeldung der Lebenspartnerschaft kostet zurzeit € 33,-. Am Tage der Eintragung der Lebenspartnerschaft erhalten Sie zwei Lebenspartnerschaftsurkunden für zusammen € 10,50. Die Gesamtsumme von € 43,50 ist bei Anmeldung der Lebenspartnerschaft zu zahlen, electronic cash (EC-Karte mit Geheimnummer) ist möglich.
Ausführliche Informationen zur rechtlichen Seite der Lebenspartnerschaft erhalten Sie auch auf der Homepage des Lesben- und Schwulenverbandes Deutschland e.V.

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