Beurkundung von Sterbefällen
Sterbefälle werden immer in dem Standesamt beurkundet, in dessen Bezirk der Todesfall eingetreten ist. In aller Regel kümmert sich das von Ihnen beauftragte Bestattungsinstitut um alle Formalitäten, so dass die Hinterbliebenen in den allermeisten Fällen gar nicht mit dem Standesamt in Berührung kommen.
Wichtig ist jedoch, dass Sie dem Bestattungsinstitut alle notwendigen Dokumente und Unterlagen, wie z.B. Geburts- und Heiratsurkunde des Verstorbenen, zur Verfügung stellen.
Ansprechpartner für die Beurkundung von Sterbefällen
Frau Schlichting
Herr Michelbach
im Zimmer 108 des Standesamtes
Tel. 040 / 4 28 04 - 52 88
Fax: 040 / 4 28 04 - 52 89
E-Mail: standesamtbu@hamburg-nord.hamburg.de
Öffnungszeiten:
Montags 08.00 - 15.30 Uhr
Dienstags 07.00 - 13.00 Uhr
Donnerstags 10.00 - 16.00 Uhr
Freitags 08.00 - 12.30 Uhr
Außerhalb der Sprechzeiten besteht die Möglichkeit, Sterbefallanzeigen einzuwerfen.
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Kosten:
Die Beurkundung eines Sterbefalles ist gebührenfrei. Gebührenpflichtig sind lediglich die von Ihnen gewünschten Sterbeurkunden. Die erste Sterbeurkunde kostet € 7,-, alle weiteren € 3,50. Für die Bestattung wird eine kostenlose Bescheinigung ausgestellt.
Zur Ausstellung von Sterbeurkunden beachten Sie bitte auch den allgemeinen Hinweis zur Ausstellung von Personenstandsurkunden auf der Seite Urkundenstelle.

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