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Bezirk Hamburg-Nord Bezirk Hamburg-Nord

Sicherung von Arbeitsstättenflächen durch Änderung von Bebauungsplänen

02.11.2011

Plangebiet
Textänderungsverfahren für die Bebauungspläne Barmbek-Nord 18, Barmbek-Nord 21 und Barmbek-Nord 30.
Die Plangebiete liegen zwischen Fuhlsbüttler Straße bzw. Bramfelder Straße im Westen, Habichtstraße im Norden sowie östlich am Osterbekkanal.

Änderungen von Bebauungsplänen in Barmbek-Nord zwecks Sicherung von Arbeitsstättenflächen

(BA Nord)


Planungsziel
Die Sicherung von Arbeitsstättenflächen gegen eindringenden, zentrenschädigenden Einzelhandel sowie die Stärkung des Zentrenkonzeptes der Freien und Hansestadt Hamburg im Bezirk Hamburg-Nord mit den Mitteln der verbindlichen Bauleitplanung, also der rechtlich verbindlichen städtebaulichen Planung.
Zur Umsetzung dieser Planungsziele hat der Bezirk Hamburg-Nord eine bezirksweite Strategie entwickelt, um im Rahmen eines Synchronverfahrens in zwölf Plangebieten gleichzeitig das Planrecht zu ändern. Man spricht hier von sogenannten "Textplanänderungen", da die Grundzüge der Planung nicht angetastet werden und lediglich der Verordnungstext für die betroffenen Baugebiete geändert wird. Dieses Vorgehen reduziert insgesamt den Verwaltungs- und Kostenaufwand. Die Planungsziele werden dabei sorgfältig mit Rücksichtnahme auf die spezifischen Eigenheiten der Gebiete bestimmt und planungsrechtlich umgesetzt.

Planinhalt
Durch die Verordnungen wird innerhalb der Plangebiete mittels neuer Festsetzungen die Einzelhandelsnutzung beschränkt bzw. ausgeschlossen; gleichzeitig wird auf die aktuell gültige Baunutzungsverordnung (BauNVO) umgestellt.

Verfahrensstand
Die öffentliche Plandiskussion fand am 15. September 2011 statt. 

Kontaktmöglichkeit
Bezirksamt Hamburg-Nord
Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung
Geschäftsstelle
Kümmellstraße 6
20249 Hamburg
Tel.: (040) 42804-6008 / -6007
Fax: (040) 42804-6700

E-Mail: stadt-undlandschaftsplanung@hamburg-nord.hamburg.de