Bebauungsplan-Entwurf Ohlsdorf 26
Plangebiet
Das Plangebiet wird begrenzt durch die Straßen Suhrenkamp - Nordgrenze des Flurstücks 2537 - Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 2821 der Gemarkung Ohlsdorf - Maienweg - Sengelmannstraße (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 430).
Planungsziel
Die nicht mehr für eine Erweiterung der Justizvollzugsanstalt (JVA) vorgehaltenen Flächen zwischen Sengelmannstraße, Suhrenkamp, Maienweg und der JVA sollen städtebaulich neu geordnet und zu einem neuen Wohnquartier entwickelt werden, in dem über 400 Wohneinheiten in verschiedenen, überwiegend dreigeschossigen Gebäudetypen neu entstehen können. Entlang der Sengelmannstraße ist eine höhere Bebauung für eine Kerngebietsnutzung geplant. Für die erhaltens- und zum Teil denkmalwerten Wohngebäude an der Nesselstraße sowie die Straße selbst soll ein Erhaltungsbereich nach § 172 Absatz 1 BauGB festgesetzt werden, um die städtebauliche Eigenart zu erhalten. Parallel zum Bebauungsplanverfahren werden Änderungen des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms durchgeführt.
Lage des Plangebietes (BA Nord)
Verfahrensstand
Öffentliche Auslegung vom 06. Februar 2012 bis 06. März 2012.
Kontaktmöglichkeit
Bezirksamt Hamburg-Nord
Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung
Kümmellstraße 6
20249 Hamburg
Tel.: (040) 42804-6020 /-6022
Fax: (040) 42804-6700
E-Mail: stadt-undlandschaftsplanung@hamburg-nord.hamburg.de

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