Briefwahl
So funktioniert die Briefwahl
Eine ausführliche und bebilderte Schritt-für-Schritt-Anleitung
(PDF-Datei) »
- Ausfüllen der Rückseite der Wahlbenachrichtigung und Versand oder Abgabe bei der angegebene Anschrift
- Briefwahlantrag ausdrucken, ausfüllen und dann an die Geschäftsstelle der Bezirkswahlleitung, die für Ihre Wohnadresse zuständig ist, senden (Anschriften stehen auf der Rückseite des untenstehenden Briefwahlantrages).
Statistik: Anzahl der ausgegebenen Briefwahlunterlagen
Übersicht
Fragen zur Briefwahl
Was ist die Briefwahl?
Briefwahl eröffnet Wählerinnen und Wählern die Möglichkeit, per Brief zu wählen. Wer per Brief wählen möchte, muss frühzeitig einen entsprechenden Antrag stellen, dieser ist persönlich oder schriftlich z.B. über die Wahlbenachrichtigung zu stellen. Bei der Briefwahl müssen Sie die beiden Stimmzettel für die Bürgerschaftswahl sowie die beiden Stimmzettel für die Bezirksversammlungswahl in einem verschlossenen Umschlag zusammen mit einem Wahlschein in einem zweiten, größeren Umschlag verpacken.
Die Briefwahlunterlagen müssen bis zum 20. Februar 2011 um 18:00 Uhr bei der zuständigen Bezirkswahlleitung eingegangen sein.
Was mache ich, wenn ich im Ausland bin?
Auch im Ausland können Sie die Briefwahl durchführen. Wichtig ist dabei, dass Sie postalisch erreichbar sind – denn nur so können Ihnen die Briefwahlunterlagen zugeschickt werden.
Dies erfolgt in der Regel per Luftpost. Bitte beachten Sie, dass sich die Rücksendung der Unterlagen aus weit entfernten Gegenden verzögern könnte.
Bis wann kann ich die Briefunterlagen anfordern?
Die Briefwahlunterlagen können auch noch am Wahltag in der Wahlgeschäftsstelle des zuständigen Bezirksamtes beantragt werden. Wenn jemand am Wahltag plötzlich erkrankt, darf ein Bevollmächtigter mit dem persönlich unterschriebenen Briefwahlantrag die Unterlagen abholen.
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen bis 18:00 Uhr wieder im Bezirksamt abgegeben werden.
In welchem Zeitraum kann ich per Briefwahl wählen?
Sie können sofort nach Erhalt der Briefwahlunterlagen wählen. Die Briefwahlunterlagen müssen spätestens bis zum Wahltag um 18:00 Uhr vorliegen. Das bedeutet, dass Sie ebenfalls die Briefwahlunterlagen persönlich in die Briefkästen der zuständigen Bezirksämter bis spätestens 18:00 Uhr am Wahltag einwerfen können.
Später eingehende Briefwahlunterlagen sind ungültig. Sie sollten Ihre Unterlagen also rechtzeitig vor dem Wahltag abschicken.
Muss ich bei der Briefwahl das Porto bezahlen?
Nein, die Teilnahme an der Briefwahl erfolgt portofrei. Sie müssen allerdings den Ihren Briefwahlunterlagen beiliegenden amtlichen Wahlbriefumschlag verwenden.
Ausnahme: Wenn Sie Ihren Brief außerhalb von Deutschland einwerfen, müssen Sie diesen frankieren! Bitte beachten Sie in diesem Fall auch die Brieflaufzeiten und nutzen Sie einen Eilbrief oder Luftpost.
Was mache ich, wenn ich in den drei Wochen vor der Wahl nicht in Hamburg bin?
Die Briefwahlunterlagen können Sie formlos bei der zuständigen Wahlgeschäftsstelle des Bezirksamtes beantragen. Der Antrag muss die persönlichen Daten (insbesondere das Geburtsdatum) enthalten. Wichtig ist, dass in dem Antrag eine Adresse enthalten ist, wohin die Briefwahlunterlagen geschickt werden sollen.
Wie und wo erhalte ich die Unterlagen zur Briefwahl?
Die für die Briefwahl notwendigen Unterlagen können Sie über den Vordruck, die der Wahlbenachrichtigung beiliegt beantragen.

Mister Wong
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