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Behörde für Inneres und Sport Behörde für Inneres und Sport

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer

Informationen rund um den Wahlvorstand

Was ist der Wahlvorstand?

Der Wahlvorstand ist ein Gremium aus bis zu 10 Personen, das die Wahl in einem der Wahlbezirke bei der Hamburg-Wahl 2011 leitet. Es besteht aus der/dem Vorsitzenden (Wahlvorsteherin/Wahlvorsteher) und der Stellvertretung sowie aus bis zu 8 Beisitzenden. Die Wahlvorsteherinnen/Wahlvorsteher - das Gesetz nennt sie "Wahlbezirksleitungen" - werden von den Bezirksämtern bestellt. Sie suchen sich anschließend ihre bis zu 8 Beisitzenden selbst. 

Wer kann im Wahlvorstand arbeiten?

Im Wahlvorstand können alle tätig werden, die zur jeweiligen Wahl wahlberechtigt sind. Vorzugsweise wird man wohnortnah eingesetzt.
Ausnahme: Zur Wahl vorgeschlagene Personen (Kandidatinnen und Kandidaten), Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge und deren Stellvertretungen sowie Mitglieder eines Wahlausschusses dürfen nicht im Wahlvorstand tätig werden.

Welche Aufgaben hat der Wahlvorstand?

Die Aufgabe des Wahlvorstands umfasst unter Anleitung durch die Wahlvorsteherin/den Wahlvorsteher am Wahltag die Ermöglichung der Wahlhandlung für die Wählerinnen und Wähler in der Zeit von 8 bis 18 Uhr und die Auszählung der abgegebenen Stimmen. Aufgrund des veränderten Wahlrechts können die Wählerinnen und Wähler nun 10 Stimmen für die Bürgerschaft und 10 Stimmen für die Bezirksversammlung vergeben. Eine Auszählung all dieser Stimmen ist am Wahltag nicht möglich. Daher findet am Wahlsonntag nach 18 Uhr nur eine vorläufige Teilauszählung eines Stimmzettels (der Landeslisten) statt. Die vollständige Auszählung aller Stimmen erfolgt dann von Montag, den 21.02.2011 bis voraussichtlich Mittwoch, den 23.02.2011.

Bekommt man etwas für die Arbeit im Wahlvorstand?

Für den Einsatz wird ein pauschales Erfrischungsgeld in Höhe von 400 € für die Beisitzerinnen und Beisitzer, 480 € für die Wahlvorsteherin/den Wahlvorsteher und 440 für ihre Stellvertretungen gezahlt. Diese Beträge beziehen sich auf einen Einsatz am Wahltag und während der gesamten Auszählungszeit. Kann man nicht für den gesamten Zeitraum zur Verfügung stehen, so reduziert sich die Höhe entsprechend.

Wo kann man sich anmelden?

Dank der zahlreichen Freiwilligenmeldungen werden keine Wahlhelferinnen und Wahlhelfer mehr gesucht. 

Falls Sie auf ihre Meldung noch keine Antwort bekommen haben, bitten wir um ein wenig Gelduld. Die Berufungen erfolgen bis zu einer Woche vor dem Wahltermin. Sollten Sie bis dahin keine Nachricht erhalten haben, können Sie davon ausgehen, dass Sie nicht mehr berufen werden. Eine schriftliche Absage bekommen Sie nicht. Wir bitten um Verständnis. 

Downloads: 

Geschäftsanweisung für Wahlvorstände (Urne)

Geschäftsanweisung für Wahlvorstände (Brief)

Geschäftsanweisung für die Auszählung von Montag bis Mittwoch

Schulungsunterlage zum Wahlrecht

Schulungsunterlage für Urnenwahlvorstände

Schulungsunterlage für Briefwahlvorstände

Schulungsunterlage für die Auszählung von Montag bis Mittwoch