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Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration

Ausstellung des Hamburger Nachweises

Muster des Hamburger Nachweises

(Muster)

Für die Ausstellung des Hamburger Nachweises gibt es zwei Verantwortungsebenen.

Verantwortung der Behörde

Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) gewährleistet, dass der Hamburger Nachweis

  1. als Dokument mit Logo „Hamburg engagiert sich“ und Prägedruck ausgegeben wird und damit auch von der Gestaltung her Wertschätzung ausdrückt und

  2. nicht inflationär, missbräuchlich und beliebig in Umlauf gebracht und nur von autorisierten Organisationen ausgestellt wird.

Autorisierte Organisationen sind:

  • Organisationen, die in der Landesinitiative „Hamburg engagiert sich“ aktiv sind,
  • öffentliche Träger (z.B. kommunale Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit),
  • privatrechtliche Organisationen, die als gemeinnützig anerkannt sind (u.a. Vereine),
  • Kirchen und anerkannte Religionsgemeinschaften,
  • Stiftungen des öffentlichen Rechts
  • Träger, die Zuwendungen aus öffentlichen Mittel erhalten
  • Organisationen, die einem anerkannten Verband zugehören.

Kann einer der Punkte auf Nachfrage der Behörde nicht vorgelegt werden, dann werden alternative Nachweise der Organisation benötigt

  • die Ziele der Organisation (Gemeinwohl muss erkennbar sein) und
  • die Kontinuität (Organisation sollte seit mindestens einem Jahr bestehen) sowie
  • die Strukturen (z.B. Verein, Satzung, Verantwortungsrollen, Ansprechpartner)

Verantwortung der autorisierten Organisationen

Die Organisationen verantworten die Aussagen über die Person und deren Tätigkeiten und Qualifikationen.

Die Organisation kann intern, nach eigenem Ermessen, Kriterien für den Erhalt des Hamburger Nachweises aufstellen.

Ablauf der Ausstellung

  1. Die Organisation füllt das Bestellformular aus, druckt es aus und schickt es unterschrieben an die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI), Bürgerschaftliches Engagement, Hamburger Straße 47, 22083 Hamburg.  
  2. Die Behörde prüft die Organisation und übersendet die gewünschte Anzahl der Originaldokumente (maximal 25 Stück pro Bestellung).
  3. Die Organisation legt ein Dokument in den Drucker und bedient sich zum Ausfüllen des Textformulars.
  4. Die Organisation dokumentiert die ausgestellten Hamburger Nachweise. Das Dokumentationsblatt wird von der Behörde zusammen mit den Blanko-Formularen verschickt. Gegen Vorlage der anonymisierten Dokumentation können weitere Blanko-Formulare des Hamburger Nachweises bei der Behörde bestellt werden. Die Dokumentation dient auch der  Evaluation.
Kontaktmöglichkeit
Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration Bürgerschaftliches Engagement Andrea Vasse Adolph-Schönfelder-Straße 5 22083 Hamburg
Tel.: Fax: E-Mail:
040 42863-4621 040 42863-2693 Engagement@basfi.hamburg.de