Ziele des Hamburger Nachweises
(BSG)
Mit dem Hamburger Nachweis verbinden sich folgende Zielsetzungen:
- Die freiwillig und ehrenamtlich Tätigen sollen durch diese öffentliche Würdigung und Wertschätzung Dank und Anerkennung für ihre persönlich erbrachten Leistungen erfahren.
- Die im bürgerschaftlichen Engagement erworbenen Fähigkeiten sollen sichtbar werden und für berufliche Zwecke (Studien-, Ausbildungs- und Arbeitsplätze) genutzt werden können. Ein Rechtsanspruch, z.B. auf bevorzugte Berücksichtigung bei einer Bewerbung, ist mit dem Hamburger Nachweis nicht verbunden.
- Die Organisationen und Träger freiwilliger und ehrenamtlicher Tätigkeiten, die den wesentlichen Rahmen für diese Aktivitäten bilden, sollen stärker in das Bewusstsein der Öffentlichkeit gelangen.
- Das bürgerschaftliche Engagement soll durch diesen Hamburger Nachweis eine höhere Anerkennung und Beachtung erfahren und dadurch gestärkt werden.

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