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Behörde für Schule und Berufsbildung Behörde für Schule und Berufsbildung

Handeln gegen Jugendgewalt

Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg hat im Jahr 2007 ein Konzept für intensives und vernetztes Handeln gegen Jugendgewalt beschlossen. Ausgangspunkt war eine Fachkonferenz unter Beteiligung der Innenministerien aller Bundesländer, den Polizeien der Länder und Vertretern von Bildungs-, Jugend-, Justiz- und weiteren Behörden zum Thema Jugendgewalt, die im Januar 2007 in Hamburg stattfand.

Logo Handeln gegen Jugendgewalt

(LI)

In Hamburg haben die Fachleute der beteiligten Behörden alle Vorschläge, die während der Fachkonferenz entwickelt wurden, auf ihre „Hamburg - Tauglichkeit“ geprüft. Daraus wurden zunächst neun Maßnahmen als „Handlungskonzept gegen Jugendgewalt“ entwickelt. Um der Bedeutung des Themas Opferschutz zu entsprechen, werden aktuell zur Stärkung und Unterstützung jugendlicher Gewaltopfer unterschiedliche Maßnahmen angedacht und geprüft.

Inhaltlich wurden ganzheitliche Handlungsansätze entwickelt, die an realen Problemlagen anknüpfen und nicht von hergebrachten Behördenzuständigkeiten geprägt sind. Bei der Bewertung und Entwicklung von Maßnahmen werden Erkenntnisse aus wissenschaftlichen Studien genauso einbezogen wie aktuell fachliche Entwicklungen.

Mit dem Handlungskonzept „Handeln gegen Jugendgewalt“ ist ein bundesweit einmaliges System geschaffen, das von der Früherkennung von Auffälligkeiten im Kindesalter bis zur effektiven Strafverfolgung reicht. Die Maßnahmen zeigen, dass nicht nur die Täter, sondern auch die Opfer im Fokus der Behörden stehen.

Häufigem Schulschwänzen, das nicht selten den Einstieg in das Scheitern einer Schulkarriere und damit auch in soziale oder sogar strafrechtliche Probleme in sich birgt, wird mit verstärktem Durchgreifen gegen Schulschwänzer, aber auch durch größere Aufmerksamkeit gegenüber Gewalttätigkeiten in Schule und besserer Vernetzung der Behörden entgegengewirkt.

Justizielle Maßnahmen ergänzen das Handlungskonzept im Bereich des Strafverfahrens. Durch die Aufstockung des Opferfonds werden die Interessen der Verletzten gestärkt. Mit der finanziellen Unterstützung aus dem Fonds wird der Ausgleich erlittener Schäden ermöglicht und das Opfer von dem Risiko befreit, dass der Täter wirtschaftlich zu einer Wiedergutmachung nicht in der Lage ist.

Die Maßnahme PROTÄKT nimmt junge Gewalttäter gezielt in den Blick, die in eine kriminelle Karriere abzugleiten drohen.

Säulen des Handlungskonzeptes:

  • Durchsetzung der Schulpflicht
  • Gewaltprävention im Kindesalter (early-starter)
  • Stärkung der Verbindlichkeit erzieherischer Maßnahmen in der Schule
  • Anzeigepflicht an Schulen
  • Verstärkung der Cop4U an Schulen
  • Optimierung und Ausweitung des Präventionsunterrichts an Schulen
  • Ausgleich mit Geschädigten (Aufstockung des Opferfonds)
  • Gemeinsame Fallkonferenzen
  • Projekt Täterorientierte Kriminalitätsbekämpfung „PROTÄKT“
  • Opferschutz


Im Jahr 2010 sind die ersten neun Maßnahmen gut angelaufen und etabliert. Die behördenübergreifende vernetzte Arbeit hat sich bewährt. Weiteren Aufschluss über die einzelnen Maßnahmen wird die Mitte des Jahres abgeschlossene Evaluation bringen. Die zehnte Säule Opferschutz befindet sich im Aufbau.