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Landesbetrieb Verkehr Landesbetrieb Verkehr

Ausnahmegenehmigung

Für Handwerksbetriebe

(gemäß einer Vereinbarung zwischen der Innenbehörde und der Handwerkskammer von 1995)  

Handwerksbetriebe erhalten in Ausnahmefällen eine Genehmigung für Notfallarbeiten oder Montagefahrzeuge, um

  • im eingeschränkten Halteverbot
  • an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Entgelt und über die Laufzeit hinaus
  • sowie in Bewohnerparkzonen

zu parken. Voraussetzung ist, dass wegen der Dringlichkeit der Arbeit (beispielsweise Wasserrohrbruch oder Stromausfall) oder der Art der Tätigkeit  ein längerer oder häufiger Weg zwischen Fahrzeug und Arbeitsstelle nicht zumutbar ist.

Es können Dauer-Ausnahmegenehmigungen erteilt werden.

 

Erforderliche Unterlagen für den Antrag

  • Schriftlicher Antrag auf Firmenkopfbogen mit Begründung

Info

  • Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
Info

  • Erläuterung zur Fahrzeugnutzung (Zweck der Fahrt)

Info

  • Kopie Fahrzeugschein*

Info

 *Erforderliches Merkmal im Fahrzeugschein!

Für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für Montagefahrzeuge muss das Merkmal "Montage / Werkstattwagen" im Fahrzeugschein eingetragen sein.

Gebühren

Die Gebühr beträgt 147,30 € pro Jahr, 350,30 € für drei Jahre (unverbindliche Gebühreninformation). Sollten Sie weitere Fragen haben, beraten wir Sie gerne telefonisch unter 428 58 - 2492. Die exakte Berechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand und richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Tipps und Hinweise

  1. Übersendung mit der Post: Formlose Antragstellung mit Begründung und diesen zusammen mit den Unterlagen auf dem normalen Postwege an den LBV.

  2. Antrag auf Kopfbogenpapier: Nach den bestehenden Formvorschriften ist es erforderlich, dass der Antrag auf firmeneigenem Kopfbogenpapier verfasst wird.

Änderungen und Irrtum vorbehalten !

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