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Politik im Bezirk Bezirksversammlung Harburg

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Aufnahme eines historischen Gebäudes.

Bezirk Harburg - Die Bezirksversammlung Harburg besteht aus 51 Mitgliedern, die von der Einwohnerschaft des Bezirks alle 5 Jahre gewählt werden.

Die Bezirksversammlung (BV) Harburg besteht aus 51 Mitgliedern, die alle fünf Jahre gleichzeitig mit dem Europäischen Parlament von der Einwohnerschaft des Bezirks gewählt werden.

Die Bezirksversammlung regt Verwaltungshandeln an, kontrolliert die Führung der Geschäfte des Bezirksamtes, entscheidet in ihr vorbehaltenen Angelegenheiten und nimmt die im Bezirksverwaltungsgesetz vorgesehenen Wahlen vor.

In allen Angelegenheiten, die für den Bezirk von Bedeutung sind, deren Erledigung aber nicht dem Bezirksamt unterliegt, kann sie Empfehlungen aussprechen.

Zur Vorbereitung ihrer Arbeit bestellt die Bezirksversammlung den Hauptausschuss, diverse Fachausschüsse und bei Bedarf Sonderausschüsse. Für örtlich begrenzte Bau-, Verkehrs- und Grünangelegenheiten sind die Regionalausschüsse Harburg und Süderelbe eingesetzt.

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