Harburg von oben
Leichte Sprache
Gebärden­sprache
Ich wünsche eine Übersetzung in:

Gesundheit Kinder- und Jugendgesundheitsdienst

Leichte Sprache
Gebärden­sprache
Ich wünsche eine Übersetzung in:
Untersuchung Kind Junge auf Untersuchungstisch

Kinder- und Jugendgesundheitsdienst – Bezirk Harburg

Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst des Gesundheitsamtes umfasst folgende Angebote, die Ihnen auf dieser Seite vorgestellt werden.

Mütterberatung, Familienberaterin, Stillberaterin

Wenn Sie mit Ihrem Baby andere Mütter zum Erfahrungsaustausch treffen wollen oder Fragen zur Gesundheitsförderung, zum Impfen, zur Entwicklung oder Pflege ihres Babys haben, können Sie ohne Krankenschein und ohne Anmeldung eine Mütterberatung in Ihrer Nähe besuchen. Die Beratungsstellen werden vom Gesundheitsamt eingerichtet und stehen unter der Leitung von Kinderkrankenschwestern und Ärztinnen des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes. Sie vermitteln Rat und Hilfe bei kleinen und größeren Problemen rund ums Neugeborene und im Kleinkindalter. Bei Bedarf machen die Kinderkrankenschwestern Hausbesuche und beraten auch telefonisch. Die Beratungsstellen befinden sich in Treffpunkthäusern, Elternschulen und im Gesundheitsamt. Sie sind mit dem Kinderwagen gut zu erreichen.

Mütterberatung in den Eltern-Kind-Zentren
Die Eltern-Kind-Zentren befinden sich in der Nähe von Kindertagesstätten und laden besonders Familien mit Kindern unter drei Jahren ein, die bisher keinen Anspruch auf eine öffentlich geförderte Kindertagesbetreuung haben oder diese nicht geltend machen.

Zahnärztliche Untersuchungen nach dem Kinderbetreuungsgesetz

Basierend auf dem Hamburgischen Kinderbetreuungsgesetz (HmbKiBeG) bietet das Gesundheitsamt in Kindertagesstätten eine jährliche Vorsorgeuntersuchung für Kinder zwischen 3 und 6 Jahren an. Dabei werden sowohl die Zähne als auch die Zahnstellung kontrolliert. Die Kinder können so in vertrauter Umgebung frühzeitig Kontakt knüpfen und Unsicherheiten überwinden.

Bei Beratungs- bzw. Behandlungsbedarf werden die Eltern an niedergelassene Zahnärzte verwiesen.

Verbesserung der Gesundheitsvorsorge im Vorschulalter

Nach dem Gesetz zur Neustrukturierung und Optimierung der gesundheitlichen Vorsorge im Vorschulalter gibt es eine Zusammenarbeit der pädagogischen, sozialen und medizinischen Einrichtungen mit dem Ziel, die Gesundheitsvorsorge für alle Kinder zu verbessern. Dazu können Hausbesuche, ärztliche Untersuchungen und Beratungen in der Kindertagesstätte vereinbart werden.

Schulärztlicher Dienst

Der Schulärztliche Dienst fördert die Gesundheit von Schülerinnen und Schülern und die gesundheitlichen Voraussetzungen in der Schule. Probleme sollen im engen Dialog mit Lehrkräften, Eltern und anderen Fachkräften frühzeitig erkannt und Fördermaßnahmen eingeleitet werden, um gesundheitlichen Gefährdungen vorzubeugen.

Die Gesundheitsämter bieten dazu Einzeluntersuchungen und Sprechstunden an, sie unterstützen die Schulen bei ihren gesundheitsfördernden Maßnahmen und beraten bei gesundheitlichen Fragen. Wichtige Themen sind Entwicklung, Sozialhygiene, Impfungen, Bewegung und gesunde Ernährung.

Eine Schwerpunktaufgabe des Schulärztlichen Dienstes ist die Durchführung der verpflichtenden Vorsorgeuntersuchungen, die das Hamburgische Schulgesetz regelt, hauptsächlich der Schuleingangsuntersuchung, an der alle Kinder teilnehmen, die in die Schule aufgenommen werden. In Harburg werden ca. sechzig allgemeinbildende Schulen von sechs Schularztstellen betreut. Die Schularztstellen sind während des Schulbetriebes telefonisch erreichbar und bieten regelmäßig Sprechstunden an.

Schulzahnärztlicher Dienst

Der Schulzahnärztliche Dienst bemüht sich um die  Erhaltung und Verbesserung der Mundgesundheit. Um Zahnschäden, Zahnfleischentzündungen sowie Zahn- und Kieferfehlstellungen frühzeitig zu entdecken, werden die Grund- und Sonderschüler jährlich zahnärztlich untersucht. Dabei werden Tipps zur Verbesserung der Mundhygiene sowie Hinweise zur richtigen Ernährung gegeben. Bei Auffälligkeiten werden die Eltern für eine notwendige Kontrolle bzw. Behandlung an ihren Hauszahnarzt verwiesen.

Im Rahmen der Gruppenprophylaxe bietet das Gesundheitsamt Grundschülern mit einem erhöhten Kariesrisiko sowie Förderschülern in der Eingangsklasse die Teilnahme an einem kostenlosen Prophylaxeprogramm in der Schule an. Bei dieser Intensivbetreuung werden die Kinder zweimal jährlich zahnärztlich untersucht. Zahnputzübungen in Kleingruppen sowie Anfärben der Zahnbeläge sollen dabei die motorischen Fähigkeiten der Kinder und die Motivation der Kinder verbessern. Den Abschluss bildet dann jeweils die Fluoridierung der bleibenden Backenzähne mit einem Lack (DuraphatÒ). Die Kinder erhalten einen Prophylaxepass, in dem alle Maßnahmen dokumentiert werden.

Jugendpsychiatrischer Dienst

Der Jugendpsychiatrische Dienst ist Ansprechpartner wenn:

  • KINDER Schwierigkeiten im Kindergarten, in der Schule, in der Familie, mit ihren Freunden oder mit sich selbst haben.
  • JUGENDLICHE mit ihren Eltern, Freunden, Lehrern, Ausbildern, usw. oder mit sich selbst und bestimmten Lebenssituationen nicht zurecht kommen.
  • MÜTTER und VÄTER Beratung für das Zusammenleben mit den Kindern brauchen.
  • Ein Kind eine ENTWICKLUNGSSTÖRUNG oder ENTWICKLUNGSBEHINDERUNG hat und Beratung und Betreuung benötigt wird.
  • GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHMEN für andere Behörden erforderlich sind - z.B. Frühförderung, Integrations- oder Sonderkindergartenplätze, Hilfen für Familien mit behinderten Kindern, pädagogische Betreuung im eigenen Wohnraum, heilpädagogische Therapien.

Das kostenlose, der Schweigepflicht unterliegende Beratungsangebot umfasst:

  • Betreuung von Kindern, Jugendlichen und Familien in kritischen Lebenssituationen (Krisenintervention).
  • Ausführliche Gespräche mit Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Bezugspersonen.
  • In Einzelfällen intensive Beratung (z.B. Spieltherapie, Familientherapie).
  • Untersuchung, Testung und Beratung bei entwicklungsverzögerten, geistig behinderten und mehrfach behinderten Kindern und Jugendlichen.
  • Hilfestellung in sozialrechtlichen Fragen (Anträge bei Behörden wie z.B. Schwerbehindertenausweis, Pflegebegutachtung, Eingliederungshilfen nach dem Sozialgesetzbuch XII oder VIII).
  • Begleitende, langfristige Betreuung von Menschen mit Behinderungen bis zur Schulentlassung bzw. 18. Lebensjahr.

Kontakt

Karte vergrößern

Fachamt Gesundheit

Postanschrift

Harburger Rathauspassage 2
21073 Hamburg

Themenübersicht auf hamburg.de

Anzeige
Branchenbuch