Allgemeine Informationen
Es ist deshalb zwingend notwendig, dass Sie uns für die Beurkundung von sogenannten "Personenstandsfällen" amtliche Nachweise und Urkunden vorlegen müssen, die zu beschaffen oft mühsam und zeitraubend ist.
Zum Beispiel werden mit der Beurkundung einer Geburt für das Kind alle Daten (Vor- und Familienname, Mutter, Vater usw. ) rechtsverbindlich festgelegt. Änderungen (z.B. Namensänderungen, Vaterschaftsfeststellungen, Adoptionen usw.) werden dem jeweiligen "Ureintrag" später beigefügt.
Im Einzelnen können Sie bei uns folgendes erledigen:
- Beurkundung von Geburten
- Beurkundung von Sterbefällen
- Anmeldung und Beurkundung von Eheschließungen und Lebenspartnerschaften
- Ausstellen von Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden - auch ONLINE
- Wiederannahme eines früheren Familiennamens nach Auflösung der Ehe
- Beurkundung von Vater- und Mutterschaftsanerkennungen
- Beurkundung von Namenserteilungen
- Nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens
- Namenserklärungen nach § 94 des Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetzes
- Kirchenaustrittserklärungen
- Nachbeurkundung von Personenstandsfällen, die Ausland erfolgt sind (Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle)
- Erklärungen zur Namensangleichung

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