Katastrophenschutz
Die Weltstadt Hamburg ist ein Ballungsgebiet für rund 1,7 Millionen Einwohner, gelegen am Großschifffahrtsweg Elbe - mit einem tideoffenen Hafen; Standort für die unterschiedlichsten Industrieanlagen - mit Lagerung und Transport gefährlicher Güter aller Art. Hamburg hat zwei expandierende Flughäfen - Fuhlsbüttel und Finkenwerder (Deutsche Airbus) - und ein sehr dichtes Verkehrswegenetz, um nur die wichtigen potentiellen Gefahrenquellen zu nennen.
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Hinzu kommen besondere - nicht vorhersehbare - Gefährdungssituationen, wie wir sie in der jüngsten Zeit erlebt haben. Die Stadt steht in der Pflicht, ihren Bewohnern größtmöglichen Schutz vor Gefahren - besser gesagt vor deren Auswirkungen - zu gewährleisten.
Doch merke: Katastrophenschutz kann Schadensereignisse oder gar Katastrophen nicht verhindern, sondern nur die Auswirkungen mildern.
Wie bereitet sich das Bezirksamt Harburg darauf vor?
Welche Planungen gibt es im Einzelnen; welche Möglichkeiten zur Gefahrenabwehr haben wir?
Die Abwehr von Gefahren ist ein Zusammenspiel unterschiedlicher Organisationen und Institutionen. Dabei spielen Feuerwehr, Polizei, Hilfsorganisationen und hier das Bezirksamt Harburg die Hauptrollen in diesem Gesamtkonzept.
Das Bezirksamt ist grundsätzlich für alle bevölkerungsbezogenen Maßnahmen innerhalb der Gebietsgrenzen zuständig. Dazu gehören insbesondere : Durchführung von Evakuierungen, Unterbringung, Betreuung und Versorgung der Bevölkerung bei Gefahrensituationen.
Das wäre ohne entsprechend sorgfältige, umfassende Planung, Vorbereitung und ständige Übungen nicht möglich.
Für jede "Gefahrenart" - wie z. B. Sturmfluten - sind detaillierte Alarm- und Einsatzpläne zur Durchführung von Abwehrmaßnahmen erarbeitet worden.
Welche Regelungen sind dort im Einzelnen getroffen?
- Alarmierung und Einsatz des Regionalen Katastrophendienststabes. Dieser Stab besteht aus Mitgliedern des Bezirksamtes, die einen bestimmten Aufgabenbereich innerhalb eines festen Ablaufkonzeptes zu erledigen haben. Die Leitung des Stabes hat der Bezirksamtsleiter bzw. dessen Vertreter.
- Bereitstellung von Warnfahrzeugen zur Warnung und Information der betroffenen Bevölkerung. Es ist besonders wichtig, die Bevölkerung über die geplanten Maßnahmen zu informieren. Unser Grundsatz: Nur wenn die Bevölkerung ausreichend informiert ist über das, was die Behörde plant, besteht die Aussicht, dass diese Konzepte auch erfolgreich umgesetzt werden können.
- Bereitstellung von Notunterkünften (NU) für die vorübergehende Unterbringung betroffener Personen. Dafür sind Schulen im Bezirksamtsbereich ausgewählt worden, weil dort die erforderliche Infrastruktur bereits vorhanden ist.
- Ordern von Transportmitteln (z. B. Busse) zur Beförderung der Bevölkerung aus den gefährdeten Gebieten.
- Aktivierung von Betreuungspersonal überwiegend von den Hilfsorganisationen wie: Deutsches Rotes Kreuz (DRK), Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), Malteser Hilfsdienst (MHD) zur Betreuung der Menschen in den Notunterkünften.
- Bereitstellung von Verpflegung für die betroffene Bevölkerung in den Notunterkünften.
Darüber hinaus - speziell bei Sturmflutgefahren -
- Bereitstellung von gefüllten Sandsäcken und Zubehör zur Sicherung der Deiche.
- Alarmierung und Einsatz von Deichverteidigungskräften - zum Beispiel Deichwacht, Freiwillige Feuerwehr, Technisches Hilfswerk (THW).
- Beschaffung von Transportraum (Lastkraftwagen) zum Transport des Deichverteidigungsmaterials.
- Fachberater für den fach- und sachgerechten Einsatz von Polizei, Feuerwehr, Technisches Hilfswerk (THW) und weiteren Hilfsorganisationen
- Die gesamte Logistik - unter anderem die Verpflegung für die Einsatzstäbe und Einsatzkräfte vor Ort - und vieles andere mehr.
In jeder Situation muss der Einsatz zügig, überlegt und effizient vollzogen werden.
Einsatzkräfte, Funktionsträger in den Stäben, Fahrzeuge und Material müssen innerhalb kürzester Zeit alarmiert und einsatzbereit sein. Bei den meist sehr kurzen Vorlaufzeiten kann das nur dann funktionieren, wenn ein geschultes Team zur Verfügung steht, in dem jeder Einzelne seine Aufgabe genau kennt und in der Lage ist, situationsbedingt zu handeln.
Übrigens, hätten Sie vermutet, dass:
- Im Regionalen Katastrophendienststab Harburg bis zu 40 Personen tätig sind?
- Das Bezirksamt Harburg mit rund 53 von insgesamt 102 Kilometern die meisten Deichkilometer bei Sturmfluten "zu verteidigen" hat?
- In insgesamt acht Deichverteidigungslagern rund 115.000 gefüllte Sandsäcke (auf Paletten) für Deichverteidigungszwecke zur Verfügung stehen?
- Im Extremfall bis zu 1.000 Einsatzkräfte (Deichwacht, Freiwillige Feuerwehren, Technisches Hilfswerk und notfalls auch Bundeswehr) in verschiedenen Bereitstellungsräumen bei Bedarf eingesetzt werden können?
- Rund 50 Lastkraftwagen erforderlich sind, um das Material von den Depots an die Deiche zu transportieren?
- Im Evakuierungsfall rund 13.500 Personen aus flutgefährdeten Gebieten (vorrangig aus Finkenwerder und Wilhelmsburg) betroffen sind?
- Das Bezirksamt Harburg derzeit 25 Objekte (fast ausschließlich Schulen) als Notunterkünfte vorgesehen hat?
- Bei extremen Sturmfluten zur Warnung der Bevölkerung die Sirenen aktiviert werden, Warnfahrzeuge vor Ort Warntexte durchgeben, alle Rundfunksender auf die Gefahren hinweisen, die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender in die laufenden Programme Warnmeldungen mit Untertiteln einblenden?
Das Bezirksamt verfügt darüber hinaus in begrenztem Umfang auch über eigene Ressourcen (für ca. 500 Personen), wie : Luftmatratzen, Decken, Liegen, Schlafsäcke, Einweggeschirr, Essenbehälter und vieles andere mehr.
Dazu kommt noch technisches Gerät, zum Beispiel: Einsatzfahrzeuge, Notstromaggregate, Lautsprecher, Funkgeräte, Handlampen und etliches mehr.
Für Zivilschutzzwecke stehen dem Bezirksamt außerdem acht Notbrunnen, zwei Schutzräume und 80 Sirenen, installiert in sturmflutgefährdeten Gebieten, zur Verfügung.
Auf die Frage, welcher Stab von Mitarbeitern verwaltet, betreut, bewirtschaftet diesen gesamten Apparat, mit der Vielzahl von Material, Personal und Einrichtungen?
Antwort: Eine kleine Dienststelle - bestehend aus drei Personen. Hier werden alle grundlegenden Voraussetzungen dafür geschaffen, damit der Regionale Katastrophendienst Harburg, dessen Mitglieder diese Funktion nebenamtlich - das heißt, zusätzlich zu ihrer Haupttätigkeit - wahrnehmen, tätig werden kann. Die Einberufung des kompletten Stabes erfolgt allerdings nur bei "großen Lagen".
Kleinere Einsätze im Rahmen von Schadens- und Unglücksfällen oder sonstigen Vorkommnissen unterhalb der Katastrophenschwelle (Wohnungsbrände, Bombenentschärfung) gehören zum "Alltagsgeschäft" und werden überwiegend durch das Personal der genannten Dienststelle in eigener Zuständigkeit abgewickelt.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie
- unter www.hamburg.de/katastrophenschutz
- in den "Gelben Seiten" des Branchentelefonbuches der Deutschen Telekom.

Mister Wong
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