Gewerbe- und Marktwesen
Gewerbean-, -um- und abmeldungen
Anzeigepflichtig sind
- der Beginn (Anmeldung)
- die Verlegung (Ummeldung)
- der Wechsel oder die Erweiterung der angemeldeten Tätigkeit (Ummeldung) oder
- die Aufgabe (Abmeldung)
eines selbständigen Gewerbebetriebes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle.
Für einige gewerbliche Tätigkeiten (siehe Erlaubnispflichtige Gewerbe) ist neben der Gewerbeanmeldung noch eine gesonderte Erlaubnis zu beantragen.
Bei einer An-, Ab- oder Ummeldung eines Gewerbes sowie bei weiteren Fragen helfen wir Ihnen gern weiter, zu Fragen des Handwerks ist die Handwerkskammer Hamburg für die übrigen Gewerbezweige die Handelskammer Hamburg der richtige Ansprechpartner.
Erlaubnispflichtige Gewerbe
- Gaststättengewerbe
- Spielhallengewerbe
- Bewachungsgewerbe
- Pfandleihgewerbe
- Versteigerergewerbe
- Reisegewerbe
- Makler, Bauträger, Baubetreuer
- Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit
- Durchführung von anderen Spielen mit Gewinnmöglichkeit
- Schaustellung von Personen
Für die vorstehenden gewerblichen Tätigkeiten ist neben der Gewerbeanmeldung noch eine gesonderte Erlaubnis zu beantragen. Hierbei wird die persönliche Zuverlässigkeit und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Gewerbetreibenden geprüft.
Überwachungspflichtige Gewerbe
1. An- und Verkauf von
- hochwertigen Konsumgütern,insbesondere Unterhaltungselektronik, Computern, optischen Erzeugnissen, Fotoapparaten, Videokameras, Teppichen, Pelz- und Lederbekleidung,
- Kraftfahrzeugen und Fahrrädern,
- Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen,
- Edelsteinen, Perlen und Schmuck,
- Altmetallen, soweit sie nicht unter Buchstabe c fallen, durch auf den Handel mit Gebrauchtwaren spezialisierte Betriebe,
2. Auskunftserteilung über Vermögensverhältnisse und persönliche Angelegenheiten (Auskunfteien, Detekteien),
3. Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften,
4. Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften,
5. Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen einschließlich der Schlüsseldienste,
6. Herstellen und Vertreiben spezieller diebstahlsbezogener Öffnungswerkzeuge
Bei überwachungsbedürftigem Gewerbe (§ 38 Gewerbeordnung) ist ein Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister vorzulegen bzw. zu beantragen. Dies ist gebührenpflichtig. Bei ausländischen Antragstellern muss gesondert geprüft werden, ob der Pass auflagenfrei und die Gewerbeausübung gestattet ist.
Reisegewerbekarte
Die Reisegewerbekarte kann auf Wunsch des Antragstellers befristet für 1 Jahr oder unbefristet ausgestellt werden.
Auskünfte aus dem Gewerberegister
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf schriftliche Anfrage (formlos) und bei Begründung eines berechtigten oder rechtlichen Interesses (z. B. bei Durchsetzung von Rechtsansprüchen, Forderungsangelegenheiten u. ä.) erteilt. Die Auskunft ist gebührenpflichtig.
Durchführung des Harburger Wochenmarktes
Der Harburger Wochenmarkt hat täglich von montags bis samstags geöffnet. Wir geben Auskünfte und sind Ansprechpartner rund um das Thema Wochenmarkt wie z.B. Standvergabe, Standmiete, Marktmeister und ähnliches.

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