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Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz

Hausrufnotdienste

Ein Hausnotrufdienst besteht aus einer Tag und Nacht besetzten Notrufzentrale sowie einem Teilnehmergerät in Ihrer Wohnung.

Dieses Gerät wird an das Telefonnetz angeschlossen. Bei plötzlichen und unerwarteten Notsituationen können Sie so über einen am Körper getragenen kleinen Alarmgeber einen Notruf auslösen. Dieser wird sofort von der Zentrale beantwortet, die bei Bedarf die notwendige Hilfe veranlasst, z.B. einen Arzt, eine Pflegekraft, eine Person Ihres Vertrauens oder auch einen Rettungsdienst verständigt.

Den Alarm können Sie in Ihrer gesamten Wohnung bzw. Haus auslösen, egal, ob Sie sich gerade im Keller, im Garten oder in der Wohnung befinden.

Hausnotrufsysteme werden von den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege und von privaten Anbietern angeboten:

Finanzielle Förderung

Die Hausnotrufkosten können unter bestimmten Voraussetzungen von Ihrer Pflegekasse oder auch vom Grundsicherungs- und Sozialamt bezuschusst bzw. übernommen werden.

Anspruch auf Hausnotruf nach dem Pflegeversicherungsgesetz haben alle Pflegebedürftigen, die alleine wohnen oder am Tage überwiegend auf sich selbst gestellt sind.

Auskunft erteilen

• die Bezirkliche Seniorenberatung

• das Beratungszentrum für Technische Hilfen & Wohnraumanpassung 

• die Pflegekassen

• die Pflegestützpunkte