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Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz

Nicht nur für Sonnenanbeter: Hautscreening ab dem 35. Lebensjahr

Kostenlos und so wichtig wie nie zuvor!

Wenn Sie über 35 sind und Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung, haben Sie alle zwei Jahre Anspruch auf eine Untersuchung der Haut zur Früherkennung von Hautkrebs.

Die begehrte Sonnenbräune kann auch negative Gesundheitsfolgen haben: Jährlich erkranken in Deutschland mehr als 140.000 Menschen an verschiedenen Formen von Hautkrebs. An dem sogenannten malignen Melanom, dem besonders gefährlichen "Schwarzen Hautkrebs" sterben in Deutschland rund 2000 Menschen pro Jahr.
 
Das muss nicht sein! Gerade bei bösartigen Hautveränderungen gibt es gute Behandlungsmöglichkeiten und ausgezeichnete Heilungschancen, wenn sie denn rechtzeitig erkannt werden! Ebendarum ist der regelmäßige Haut-Check besonders wichtig.

Die Kosten für das so genannte Hautscreening werden über die gesetzliche Krankenversicherung per Versichertenkarte abgerechnet. Da das Screening eine Vorsorgeleistung im Rahmen der Krebsfrüherkennung ist, fällt grundsätzlich keine Praxisgebühr an. 

Was wird gemacht?

Der Haut-Check beinhaltet:

  • Die Anamnese: Das ausführliche Gespräch über die persönliche (Krankheits-) Vorgeschichte
  • Die visuelle Ganzkörperuntersuchung der Haut und der Kopfhaut: Die Ärztin oder der Arzt schaut dabei mit dem bloßen Auge, ohne Hilfsmittel, die ganze Haut vom Scheitel bis zu den Fußsohlen genau an.
  • Die Beratung über das persönliches Risikoprofil (Hauttyp) und mögliche Präventionsmaßnahmen
  • Eine abschließende Befundmitteilung mit Beratung (Diagnostik)
  • Die Dokumentation der Ergebnisse

Ergibt sich bei der Erstuntersuchung eine Verdachtsdiagnose, veranlasst der Hausarzt/Allgemeinmediziner sofort eine Überweisung zu einem entsprechend fortgebildeten Dermatologen, der die Diagnostik sichert und gegebenenfalls eine gezielte Therapie einleitet. 

Wie kann ich teilnehmen?

AUCH INTERESSANT

Zur Durchführung des Hautscreenings sind eigens dafür fortgebildete Allgemein-, Haus- oder Hautärztinnen und -ärzte berechtigt. Legen Sie einfach Ihre Versichertenkarte vor. Eine extra Überweisung ist nicht nötig.
Informationen über qualifizierte zertifizierte Ärztinnen und Ärzte in Hamburg können Sie beim Patiententelefon der Ärztekammer Hamburg und der kassenärztlichen Vereinigung (KV) Hamburg unter  040/202299222 erhalten oder auf der Internetseite http://www.kvhh.net/ unter Arztsuche/Genehmigungspfl. Leistungen. 

Weiterführende Informationen:

  • Informationen zum Hautkrebsscreening finden Sie auch auf den Seiten der Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention (ADP) e. V. unter www.unserehaut.de/adp/frueherkennung/hautkrebs-screening.html 
  • Link zur Präventionskampagne Haut von Deutscher Gesetzlicher Unfallversicherung, Landwirtschaftlicher Sozialversicherung, AOK und BKK
  • Bundesamt für Strahlenschutz Berlin – Das Bundesamt für Strahlenschutz hat die Bürger dazu aufgerufen, das seit Juli 2008 von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlte Hautkrebs-Screening zu nutzen. „Gerade bei Hautkrebs gibt es mit Hilfe der Früherkennung und guten Behandlungsmöglichkeiten gute Heilungschancen“, hieß es aus dem Bundesamt. 


 

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Vorsorge!

Kontaktmöglichkeit
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Dr. med. Sibylle Reichmann Raum 2.19 Billstraße 80 a 20539 Hamburg
Tel.: Fax: E-Mail:
040 42837-2601 040 4273-10091 sibylle.reichmann@bgv.hamburg.de