Heimaufsicht
Heimaufsicht in den Hamburger Bezirksämtern
Ältere, behinderte oder auf Betreuung angewiesene Menschen sind als Nutzerinnen und Nutzer von Wohn- und Pflegeeinrichtungen in besonderer Weise abhängig vom Betreiber: Dieser stellt ihnen beispielsweise in Pflegeheimen die Unterkunft und hält Betreuung und Pflege vor.
In Hamburg haben sich vielfältige Wohn- und Betreuungsformen entwickelt, die entweder bei beginnendem Unterstützungsbedarf (zum Beispiel in Wohnanlagen als „Betreutes Wohnen“) oder auch bei hohem Hilfebedarf als Alternative zur Heimunterbringung wahrgenommen werden (zum Beispiel in Wohngemeinschaften für pflegebedürftige oder behinderte Menschen).
Die Nutzerinnen und Nutzer dieser Wohn- und Betreuungsformen stehen unter dem besonderen Schutz des Gesetzes und der Heimaufsicht.
Welche Aufgaben hat die Heimaufsicht?
Die Heimaufsicht berät ältere, behinderte oder auf Betreuung angewiesene Nutzerinnen und Nutzer von Wohn- und Betreuungsformen, deren Vertreterinnnen oder Vertreter sowie Angehörige, Betreiber von Einrichtungen sowie Personen mit berechtigtem Interesse. Sie alle haben einen Rechtsanspruch auf Beratung.
Die Heimaufsicht führt Kontrollen durch mit dem Ziel, die Nutzerinnen und Nutzer bei der Wahrnehmung ihrer Interessen zu stärken, ihre Selbstständigkeit zu wahren und ihnen die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen.
Die Heimaufsicht prüft die Qualität der Leistungen unter anderem hinsichtlich der baulichen Gegebenheiten und der Personalausstattung. Dazu werden Begehungen durchgeführt, die auch unangemeldet stattfinden können.
Wenn die Heimaufsicht Missstände in einer Einrichtung feststellt, berät sie den Betreiber, ordnet konkrete Maßnahmen zur Beseitigung der Mängel an und kann im Einzelfall bestimmten Personen ein Beschäftigungsverbot erteilen oder den Betrieb der Einrichtung ganz untersagen.
Die Heimaufsicht arbeitet dabei mit den Pflegekassen, dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung, anerkannten Beratungsstellen und der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz zusammen.
Weitere Informationen
- Mit welchen Fragen und Anliegen Sie sich an die Heimaufsicht wenden können, erfahren Sie hier...
- Die Rechtsgrundlagen der Heimaufsicht finden Sie hier...
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Kontakt
Ihren Ansprechpartner in der Heimaufsicht finden Sie im Behördenfinder.

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