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Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz

Rechtsvorschriften zur Heimaufsicht

Hamburgisches Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz

Seit dem 1. Januar 2010 ist in Hamburg das bisher bundesweit geltende Heimgesetz durch ein Landesgesetz abgelöst worden. Das Hamburgische Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz umfasst neben Heimen auch Einrichtungen des Servicewohnens (unter anderem das sogenannte Betreute Wohnen), Wohngemeinschaften für pflegebedürftige Menschen,  ambulante Pflegedienste und Dienste der Behindertenhilfe.

Übergangsregelung

Nach der Übergangsregelung zu diesem Gesetz sind bis zum Inkrafttreten hamburgischer  Rechtsverordnungen die bisherigen Verordnungen nach dem Heimgesetz auf Wohneinrichtungen weiterhin anzuwenden: 

Kontakt

Ihren Ansprechpartner in der Heimaufsicht finden Sie im Behördenfinder.