Rechtsvorschriften zur Heimaufsicht
Hamburgisches Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz
Seit dem 1. Januar 2010 ist in Hamburg das bisher bundesweit geltende Heimgesetz durch ein Landesgesetz abgelöst worden. Das Hamburgische Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz umfasst neben Heimen auch Einrichtungen des Servicewohnens (unter anderem das sogenannte Betreute Wohnen), Wohngemeinschaften für pflegebedürftige Menschen, ambulante Pflegedienste und Dienste der Behindertenhilfe.
Übergangsregelung
Nach der Übergangsregelung zu diesem Gesetz sind bis zum Inkrafttreten hamburgischer Rechtsverordnungen die bisherigen Verordnungen nach dem Heimgesetz auf Wohneinrichtungen weiterhin anzuwenden:
- Die Heimmitwirkungsverordnung regelt die Mitwirkung der Bewohner durch Heimbeiräte, Heimfürsprecher oder Ersatzgremien.
- Die Heimmindestbauverordnung regelt die baulichen Mindestanforderungen für Alten- und Pflegeheime und Einrichtungen für behinderte Menschen.
- Die Heimpersonalverordnung regelt die personellen Anforderungen für Heime.
Kontakt
Ihren Ansprechpartner in der Heimaufsicht finden Sie im Behördenfinder.

Mister Wong
Webnews
Yigg
Del.icio.us



