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Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz

Hilfen bei Krankheit

Alte Dame mit Pflegerin

(Foto: BSG)

Wenn Sie krank sind (ohne dauernd pflegebedürftig zu sein) und Ihren Arzt nicht aufsuchen können, ist eine Betreuung zu Hause möglich.

Wenn Sie zum Beispiel täglich eine Spritze benötigen oder jemanden brauchen, der einen Verband wechselt, haben Sie gegenüber Ihrer Krankenkasse einen Anspruch auf Behandlungspflege.

Im Rahmen der häuslichen Krankenpflege erhalten Sie auch Leistungen der Grund- und Behandlungspflege sowie hauswirtschaftliche Versorgung, wenn dadurch ein Krankenhausaufenthalt vermieden oder verkürzt werden kann.

Die hierfür notwendigen Leistungen werden durch ambulante Pflegedienste erbracht.

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