Hilfe zum Lebensunterhalt
Gewährung von Leistungen nach dem III. Kapitel des SGB XII - Hilfe zum Lebensunterhalt:
Laufende Leistungen zum Lebensunterhalt für befristet Erwerbsunfähige oder minderjährige Antragsteller ohne Leistungsansprüche nach dem SGB II mit Wohnort in Hamburg-Mitte.
Anspruchsvoraussetzungen:
Wer seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen (oder Vermögen) bestreiten kann und weder die Grundsicherung für Arbeitsuchende noch eine Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhält, kann beim Sozialamt seines Bezirkes Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen, z.B. bei einer zeitlich befristeten Erwerbsminderung.
Es können laufende Leistungen, einmalige Leistungen und Mehrbedarfszuschläge bewilligt werden.
Laufenden Leistungen umfassen u.a.
- den maßgeblichen Regelsatz
- die Kosten für eine angemessene Wohnung
- Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge Einmalige Leistungen umfassen u.a.
- die Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten
- die Erstausstattung für Bekleidung einschließlich bei Schwangerschaft und Geburt sowie
- mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen.
Anspruch auf Mehrbedarfszuschläge können Personen haben, die
- das 65. Lebensjahr vollendet hat und einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "G" besitzt
- einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "G" hat, das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, aber nach Feststellung des Rentenversicherungsträgers voll erwerbsgemindert ist
- nach der 12. Schwangerschaftswoche schwanger sind
- allein erziehend mit einem oder mehreren Kindern sind
- das 15. Lebensjahr vollendet haben, behindert sind und Eingliederungshilfe erhalten
- wegen einer schweren Erkrankung auf kostenaufwändige Ernährung angewiesen sind
Mitzubringen sind alle Ausweisdokumente (ggf. bei Ausländern: mit Aufenthaltstitel), - falls vorhanden - Schwerbehindertenausweis, Beleg über die befristete Erwerbsunfähigkeit/ Rentenbezug und sämtliche Belege zu den monatlichen Einnahmen und Ausgaben sowie sämtliche Vermögensnachweise.
Ihren zuständigen Sachbearbeiter finden Sie über den Behördenfinder in der rechten Spalte unter dem Stichwort "Hilfe zum Lebensunterhalt".

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