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Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt

Das Management der Hochwasserrisiken

Hochwasser stellt eine Bedrohung dar - für Hab und Gut und im schlimmsten Fall sogar für Menschenleben.

Für Hamburg als Metropole am Wasser hat der Hochwasserschutz eine besondere Bedeutung. Das gilt für die Elbe genauso wie für alle anderen Flüsse und Bäche. Hochwasser lässt sich nicht verhindern. Jedoch kann das Risiko durch Hochwasser verringert werden. Dies ist das Ziel der europäischen Richtlinie zum Hochwasserrisikomanagement.

 

Die Elbe ist über ihre Ufer getreten. Auf einer Bank sitz ein Fotograf. Die Bank ist von Knie tiefem Wasser umspült.
Hochwasser am Fischmarkt (Bild: Frank Nohme)

 

Hochwasserrisiken

Risikobewertung / FHH / BSU, LSBG
Ergebnis der Bewertung der Hochwasserrisiken in der Freien und Hansestadt Hamburg »
Durch die besondere Lage Hamburgs treten in der Stadt sowohl tidebeeinflusste Hochwasser und Sturmfluten als auch durch Regen oder Schmelzwasser verursachte Binnenhochwasser auf.

Unvergessen ist die große Sturmflut von 1962, die 315 Menschenleben kostete. Der Sturmflutschutz ist für Hamburg, seinen Hafen und die Elbmarsch von existenzieller Bedeutung.

Wenn heftiger Regen oder Schmelzwasser zu Überflutungen an Alster oder Bille mit ihren Nebengewässern führen, kommt es in erster Linie zu materiellen Schäden durch Keller- und Straßenüberflutungen.

Die EG-Richtlinie unterscheidet nicht nach der Ursache des Hochwassers. Sie fordert eine Einschätzung des Risikos für die vier Schutzgüter: menschliche Gesundheit, Umwelt, Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten. Dieses Risiko ist in Hamburg als städtischem und industriellem Ballungsraum mit starkem Bezug zum Wasser besonders hoch.

Die EG-Richtlinie fordert, nicht nur häufige und mittlere, sondern auch seltene und extreme Hochwasserereignisse zu betrachten. Deren mögliche Auswirkungen sollen in Karten dargestellt werden. Für den Umgang mit den Gefahren und Risiken sind Managementpläne zu entwickeln, die Länder und Staaten übergreifend sind.

Kontaktmöglichkeit
Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (U) Frank Nohme Amt für Umweltschutz Billstraße 84 20539 Hamburg
Tel.: E-Mail: