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Finanzbehörde Finanzbehörde

Informations- und Annahmestelle (IAS)

Informations- und Annahmestelle (IAS) im Finanzamt Hamburg-Am Tierpark

IAS Hugh-Greene-Weg
IAS Hugh-Greene-Weg

(Finanzamt Hamburg-Am Tierpark)

Öffnungszeiten
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Montag, Mittwoch 08:00 - 14:00 Uhr
Dienstag 07:00 - 14:00 Uhr
Donnerstag
(Gründonnerstag 08 - 14 Uhr)
08:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
 

Informations- und Annahmestelle (IAS) im Kundenzentrum Blankenese

Eingang Kundenzentrum Blankenese Eingang Sülldorfer Kirchenweg 2a

(Finanzamt Hamburg-Am Tierpark)

Kundenzentrum Balnkenese Kundenzentrum Blankenese

(Finanzamt Hamburg-Am Tierpark)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Öffnungszeiten
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Montag 08:00 - 13:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 07:00 - 15:00 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

Alles Wichtige im Überblick

1. Informations- und Annahmestelle (IAS)
Sie können uns persönlich besuchen.
Die Informations- und Annahmestelle im Erdgeschoss des Gebäudes Hugh-Greene-Weg 6 wurde als Serviceangebot der Verwaltung an die Steuerbürger eingerichtet. Sie können aber auch die Informations- und Annahmestelle im Kundenzentrum Blankenese direkt am S-Bahnhof Blankenese besuchen und das Serviceangebot in Anspruch nehmen. An beiden Standorten besteht die Möglichkeit, mehrere Anliegen ohne Beachtung besonderer Zuständigkeiten in einer Dienststelle zu erledigen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geben Ihnen Auskünfte zu Ihren steuerlichen Angelegenheiten, ohne dass ein Termin oder Besuch beim jeweils zuständigen Sachbearbeiter erforderlich wird und unabhängig davon, aus welchem Hamburger Bezirk Sie kommen.

Hier werden außerdem

  • Ihre Steuererklärungen entgegen genommen, die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen überprüft und in diesem Zusammenhang interessierende Fragen beantwortet,
  • Anträge und andere Vordrucke ausgegeben und entgegen genommen sowie Hinweise für deren Ausfüllen erteilt,
  • Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte eingetragen.

Wenn Sie darüber hinaus mit Bearbeiterinnen oder Bearbeitern einer bestimmten Dienststelle sprechen möchten, treffen Sie bitte vorab eine Terminvereinbarung, damit man sich auf Ihr Anliegen zeitlich und inhaltlich vorbereiten kann. Bitte haben Sie Verständnis, dass ein Besuch ohne Vorabstimmung den dienststelleninternen Arbeitsablauf stört und deshalb unterbleiben sollte.

Im Wartebereich und am Empfangstresen liegen für Sie Vordrucke und umfangreiches Informationsmaterial bereit. Hier können Sie auch kostenlos eine CD-ROM mit dem aktuellen Programm für die ELektronische STeuerERklärung - ELSTER - entnehmen. An einem Informations-PC können Sie dieses Programm kennen lernen.

Die IAS ist Ihr erster zentraler Anlaufpunkt in Ihrem Finanzamt Hamburg-Am Tierpark.

2. Vorteile der Informations- und Annahmestelle
Die Vorteile unserer IAS liegen auf der Hand:

  • Die Besetzung der Serviceplätze garantiert minimale Wartezeiten.
  • In einer freundlichen Umgebung stehen Ihnen stets kompetente Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur Verfügung.
  • Schnellere Bearbeitung Ihrer Anliegen: Entweder kann Ihnen sofort geholfen werden oder es wird ein Kontakt zum zuständigen Bearbeiter hergestellt.

3. So finden Sie die Informations- und Annahmestelle
Die IAS  befindet sich im Erdgeschoss des Finanzamtes Hamburg-Am Tierpark im Hugh-Greene-Weg 6. Sie ist  rollstuhlgerecht ausgestattet und für jeden Besucher problemlos zu erreichen.

Die IAS Blankenese befindet sich im 1. OG des Kundenzentrums Blankenese und ist ebenfalls rollstuhlgerecht ausgestattet und für jeden Besucher problemlos zu erreichen. Die Öffnungszeiten korrespondieren mit den Öffnungszeiten des Kundenzentrums, nicht mit denen des Finanzamtes.

4. Was können Sie nicht in der Informations- und Annahmestelle erledigen?
Die Bearbeitung bestimmter Anliegen ist in der IAS nicht unmittelbar möglich. Das betrifft insbesondere Anliegen aus folgenden Arbeitsgebieten:

  • Erbschaft- und Schenkungsteuer
  • Kraftfahrzeugsteuer
  • Bewertung
  • Steuerkassenangelegenheiten
  • Vollstreckungsangelegenheiten

Sollten Sie nicht bereits einen Termin mit einem Bediensteten der jeweiligen Stelle vereinbart haben, dann melden Sie sich bitte zuerst in der IAS am Empfangstresen. Von hier wird der Kontakt zu einem kompetenten Bediensteten der Stelle hergestellt.

5. Erhalte ich in der IAS eine steuerliche Beratung?
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der IAS erteilen Ihnen allgemeine Auskünfte zu steuerlichen sowie steuerverfahrensrechtlichen Fragen. Sie informieren Sie im Rahmen der allgemeinen Auskunfts- und Beratungspflicht der Finanzämter. Eine detaillierte steuerliche Beratung ist jedoch gesetzlich den Angehörigen der steuerberatenden Berufe (also den Steuerberatern, Steuerbevollmächtigten, Rechtsanwälten) vorbehalten.