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Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz

Masernerkrankung

Merkblatt für Betroffene

 

Merkblatt Masern Merkblatt Masern

(BSG)

Masern sind eine hoch ansteckende virusbedingte Erkrankung, die nur beim Menschen vorkommt. Die Viren werden durch das Einatmen infektiöser Tröpfchen, die beim Sprechen, Husten und Niesen entstehen, übertragen. Es kommt bereits nach kurzer Kontaktzeit bei fast allen nicht-immunen Personen zu einer Infektion. Etwa 95 Prozent der Infizierten entwickelt Krankheitserscheinungen. Masernerkrankungen treten in Deutschland nach wie vor auf, wobei es 2007 und 2008 mehrere größere Ausbrüche gab.

Die Impfung ist der einzige Schutz gegen Masern.

Nach § 34 Infektionsschutzgesetz (IfSG) dürfen Kinder Schulen und Kindergärten nicht besuchen, wenn sie an Masern erkrankt oder dessen verdächtig sind. Eltern müssen die entsprechende Einrichtung über die Masernerkrankung oder den Verdacht darauf informieren. Die Schule oder der Kindergarten dürfen erst nach Abklingen der Krankheitssymptome, frühestens jedoch 5 Tage nach Beginn des Hautausschlages besucht werden.

Um Sie zu informieren, wie Sie sich verhalten sollten, wenn Ihr Kind an Masern erkrankt ist, wurde ein Merkbblatt dafür entwickelt. Das Merkblatt ist unten als Download-Datei eingestellt und kann auch in der englischen, französischen, polnischen, persischen (Farsi), rumänischen, russischen, spanischen und türkischen Sprache heruntergeladen werden.

Kontaktmöglichkeit
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Anja Westerling Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz, Infektionsschutz Raum 0.43 Billstraße 80 20539 Hamburg
Tel.: Fax: E-Mail:
040 42837-2204 040 4273-10103 Anja.Westerling@bgv.hamburg.de