Importfahrzeuge
Grundsätzlich sind Fahrzeuge den Vorschriften der Länder angepasst, in denen sie zum Verkauf angeboten werden.
Importfahrzeuge weichen häufig von den Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ab. Durch diese landesspezifischen Anpassungen benötigen Fahrzeuge für die Zulassung in Deutschland bezüglich ihrer Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften (StVZO) für Deutschland häufig eine Ausnahmegenehmigung.
Bevor Sie Ihr Fahrzeug zulassen können, benötigen Sie möglicherweise eine Ausnahmegenehmigung.
Wenn Sie uns das
- Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr,
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung sowie
- ggf. eine Zulassungsvollmacht vorlegen,
- und ein, ggf. reserviertes Kennzeichen
entscheiden wir über diesen Einzelfall.
Sie können sich auch gerne vorher telefonisch informieren unter
- (040) 428 58 2492
Sie erreichen uns beim LBV-Mitte
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