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Behörde für Inneres und Sport Behörde für Inneres und Sport

Importfahrzeuge

Wenn Sie Besitzerin oder Besitzer eines Importfahrzeuges sind, kann es sein, dass Ihr Fahrzeug nicht den Bau- und Betriebsvorschriften der StVZO entspricht. Bevor Sie Ihr Fahrzeug zulassen können, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung.

Grundsätzlich sind Fahrzeuge den Vorschriften der Länder angepasst, in denen sie zum Verkauf angeboten werden.

Importfahrzeuge weichen häufig von den Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ab. Durch diese landesspezifischen Anpassungen benötigen Fahrzeuge für die Zulassung in Deutschland bezüglich ihrer Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften (StVZO) für Deutschland häufig eine Ausnahmegenehmigung.

Bevor Sie Ihr Fahrzeug zulassen können, benötigen Sie möglicherweise eine Ausnahmegenehmigung.

Wenn Sie uns das

  • Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr,
  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung sowie
  • ggf. eine Zulassungsvollmacht vorlegen,
  • und ein, ggf. reserviertes Kennzeichen

entscheiden wir über diesen Einzelfall.

Sie können sich auch gerne vorher telefonisch informieren unter

  • (040) 428 58 2492

Sie erreichen uns beim LBV-Mitte

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