Gesundheitsbezogene Daten und Informationen
Die Gesundheitsberichterstattung benötigt zur Bewertung, zur Vergleichbarkeit und zur Trendbeobachtung gesundheitsbezogener Sachverhalte eine aussagefähige Datengrundlage.
Gesundheitsberichterstattung nutzt in erster Linie vorhandene Quellen (z. B. Schuleingangsuntersuchungen, Krankenhausdiagnosedaten, Geburts- und Todesursachenstatistik der Meldeämter). Darüber hinaus werden Studienergebnisse oder Evaluationsdaten herangezogen, Befragungen durchgeführt, ggf. auch Gutachten, Expertengespräche oder qualitative Erhebungen eingesetzt.
Eine gemeinsame Datengrundlage des Bundes stellt der Indikatorensatz der Bundesländer dar. Wichtige Indikatoren sind z. B. Bevölkerung nach Geschlecht und Herkunft, Sterblichkeit aufgrund unterschiedlicher Erkrankungen, Säuglingssterblichkeit, Todesfälle unterhalb der allgemeinen Lebenserwartung usw. Der Indikatorensatz stellt eine Art Grundgerüst für die Gesundheitsberichterstattung dar. Er liegt inzwischen in der dritten überarbeiteten Fassung vor.
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl bedeutsamer Indikatoren:
Gestorbene in Folge ausgewählter bösartiger Neubildungen (Indikator 3.77)
Sterblichkeit Krankheiten des Kreislaufsystems (Indikator 3.90)
Sterblichkeit Verletzungen und Vergiftungen (Indikator 3.110)

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