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Datenschutz

Bestellung behördlicher Datenschutzbeauftragter

Der Senat hat am 11. Mai 2010 beschlossen, dass in allen Senatsämtern, Fachbehörden und Bezirksämtern behördliche Datenschutzbeauftragte eingesetzt werden sollen (Pressemitteilung).

Bestellung behördlicher Datenschutzbeauftragter Datenschutz

(FB)

Sie beraten und unterstützen bei Fragen rund um Datenschutz und stellen sicher, dass datenschutzrechtliche Vorschriften in Behörden und Ämtern eingehalten werden. Ein Konzept für die Bestellung behördlicher Datenschutzbeauftragter, das Finanzbehörde und Justizbehörde im Auftrag des Senats unter Beteiligung aller Behörden und Ämter sowie des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit entwickelt haben, beschreibt neben den Bestellungsmodalitäten Aufgaben, Tätigkeiten und Rechte der Datenschutzbeauftragten.

Rückfragen zum Konzept können Sie an die Pressestelle der Finanzbehörde richten:

Kontaktmöglichkeit
Pressestelle der Finanzbehörde Daniel Stricker Pressesprecher Finanzbehörde Gänsemarkt 36 20354 Hamburg
Tel.: Fax: E-Mail:
040 42823-1662 040 42823-2230 daniel.stricker@fb.hamburg.de