Informationen für Leistungsanbieter
Hinweise für Vereine und Einrichtungen, die Aktivitäten im Rahmen des Bildungspaketes anbieten
(©Fotolia.com)
Über das Hamburger Bildungspaket können Kinder und Jugendliche, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II, SGB XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten bzw. Wohngeld- oder kinderzuschlagsberechtigt sind, Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten.
Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres haben damit auch Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben.
Was wird gefördert?
- Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit (zum Beispiel Mitgliedschaft in Sportvereinen)
- Unterricht in künstlerischen Fächern und vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung (zum Beispiel Musikunterricht)
- Teilnahme an Freizeiten (hierfür können die Monatsbeiträge für bis zu zwölf Monate innerhalb eines Bewilligungszeitraums auch angespart werden)
- Nicht gefördert werden Eintrittskarten, zum Beispiel für's Kino.
Teilnahme an Freizeiten - Ansparmöglichkeiten |
Wie wird das Kind gefördert?
- Die Teilnahme an entsprechenden Aktivitäten bzw. die Mitgliedschaft in Vereinen wird mit bis zu zehn Euro monatlich gefördert.
- Den Förderbeitrag erhält nicht das Kind, sondern wird direkt an den Anbieter überwiesen.
Was muss ich als Anbieter tun?
Schreiben Sie uns eine E-Mail an bildungspaket@basfi.hamburg.de und fügen Sie das ausgefüllte Formular "Angaben des Leistungsanbieters" (Word-Dokument; Word 97-2003-Dokument) bei. Bitten Sie zugleich um Aufnahme in die Internet-Anbieterliste.
Wir prüfen, ob Sie und Ihr Angebot beim Hamburger Bildungspaket dabei sein können. Ist das der Fall, nehmen wir Sie in die Liste der Leistungsanbieter im Internet auf (Hinweis: Auch wenn Sie nicht in der Liste erscheinen möchten, können Sie mitmachen.)
Wollen Sie leistungsberechtigten Kindern und Jugendlichen entsprechende Aktivitäten anbieten, können Sie das unter folgenden Bedingungen machen:
- Lassen Sie sich vom dem Kind bzw. dem Jugendlichen die Leistungsberechtigung durch Vorlage eines aktuellen Bewilligungsbescheides oder einer entsprechenden Bescheinigung ("Leistungsbestätigung") nachweisen.
Hinweis: Bezieher von Leistungen nach dem SGB XII und Asylbewerberleistungsgesetz bzw. von Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten automatisch eine Bescheinigung ("Leistungsbestätigung"), aus der sich lediglich die für die Leistungsanbieter relevanten Daten ergeben (Muster von Leistungsberechtigungen).
Bezieher von Leistungen nach dem SGB II erhalten diese Bescheinigung nicht automatisch. Sie können aber ebenfalls eine solche Bescheinigung erhalten, wenn sie nur die für die Leistung wesentlichen Daten – und nicht die im Bewilligungsbescheid zusätzlich enthaltenen Angaben – offenlegen wollen. Diese Bescheinigung muss dann aber im beim zuständigen Jobcenter beantragt werden.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass Sie den Bewilligungsbescheid nicht kopieren dürfen. Jede Verwendung (Verarbeitung und Nutzung) der übermittelten Daten, die von dem Übermittlungszweck nicht gedeckt ist, ist zu unterlassen. Die übermittelten Sozialdaten sind geheim zu halten und ihre Mitarbeiter sind entsprechend zu verpflichten.) |
- Sie tragen den Namen und das Geburtsdatum des Teilnehmers, den Bewilligungszeitraum und den in Anspruch genommenen Betrag in einer Liste (Muster als Download) ein. Alle nötigen Informationen können Sie dem vorgelegten Berechtigungsnachweis entnehmen. Bitte kreuzen Sie auch an, welche Hilfe der Betroffene erhält (zum Beispiel Wohngeld) und welches Angebot er in Anspruch nimmt (Sport, Kultur oder Freizeiten).
Auf der Grundlage dieser Liste können Sie die erbrachten Leistungen abrechnen.
- Die Liste schicken Sie bitte per Post an die zentrale Annahmestelle:
- Fachamt Grundsicherung und Soziales
Bildung und Teilhabe - Abrechnungsstelle -
Grindelberg 62 - 66, 20144 Hamburg
- Fachamt Grundsicherung und Soziales
Die Kosten in Höhe von bis zu zehn Euro monatlich für jeden Teilnehmer werden dann von uns an Sie überwiesen. Kosten, die über zehn monatlich hinausgehen, rechnen Sie bitte direkt mit den Teilnehmern ab.
Um eine mehrfache Inanspruchnahme von Leistungen zu verhindern, bitten wir Sie als Leistungsanbieter, sich von den Leistungsberechtigten bzw. deren Sorgeberechtigten formlos erklären zu lassen, dass sie die Leistung in Höhe von zehn Euro monatlich noch nicht in Anspruch genommen haben. Eine entsprechende Muster-Erklärung haben wir hinterlegt. Sollte es im Einzelfall dennoch zu Doppelzahlungen kommen, geht das nicht zu Ihren Lasten: Ihre Kosten werden bei Vorlage der obigen Abrechnungsliste von der Freien und Hansestadt Hamburg übernommen. |
Wenn Sie mit dem Verfahren einverstanden sind, teilen Sie uns bitte kurz per E-Mail an bildungspaket@basfi.hamburg.de mit, dass Sie mit den beschriebenen Voraussetzungen bereit sind, sich an dem Verfahren zu beteiligen und nennen Sie uns die Aktivitäten, die Sie anbieten wollen.
Wir nehmen Sie dann in die Liste der Leistungsanbieter unter www.hamburg.de/bildungspaket mit auf.
Bildungspaket-Button für Ihre Homepage
Wir empfehlen Ihnen, den unten angefügten Button - ergänzt durch einen Link auf die Seite www.hamburg.de/bildungspaket - auf Ihre Homepage zu setzen.
(FHH)

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