Sie wollen sich im Rahmen eines Freiwilligenjahrs engagieren?
(FHH)
Gesetzlicher Rahmen
Das Freiwillige Soziale Jahr und das Freiwillige Ökologische Jahr sind ein soziales bzw. umweltbezogenes Bildungsjahr für junge Menschen.
Grundlage für das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) ist das Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten.
Ziele und Einsatzbereiche
Das FSJ wird in Deutschland ganztägig als überwiegend praktische Hilfstätigkeit in gemeinwohlorientierten Einrichtungen geleistet. Hierbei handelt es sich insbesondere um Einrichtungen
- der Wohlfahrtspflege,
- der Kinder- und Jugendhilfe, einschließlich des Bereichs der außerschulischen Ju-gendbildung und der Jugendarbeit,
- der Gesundheitspflege
- sowie um kulturelle Einrichtungen und Einrichtungen im Sportbereich.
Das FSJ im Ausland wird in Einrichtungen des europäischen und außereuropäischen Auslandes geleistet, zu denen auch der Dienst für Frieden und Versöhnung gehört.
Das FÖJ im In- und Ausland findet ganztägig als überwiegend praktische Hilfstätigkeit in Einrichtungen mit dem Ziel statt,
- das Verantwortungsbewusstsein für einen achtsamen Umgang mit Natur und Umwelt zu stärken sowie
- das Umweltbewusstsein für das Handeln für Natur und Umwelt zu entwickeln.
Parallel zur praktischen Hilfstätigkeit in den Einsatzstellen werden die Teilnehmenden im FSJ und FÖJ pädagogisch begleitet. Die pädagogische Begleitung umfasst fachliche Anleitung durch die Einsatzstelle sowie individuelle Betreuung (z. B. Einsatzstellenbesuche und Kriseninterventionen) und die Schulung in Seminaren. Die Teilnehmenden wirken aktiv bei der Gestaltung der Seminare mit.
Träger
Gesetzlich zugelassene Träger des Freiwilligen Sozialen Jahres im Inland sind
- die in der Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege zusammengeschlossenen Verbände und ihre Untergliederungen;
- Religionsgemeinschaften mit dem Status einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft;
- Gebietskörperschaften sowie nach näherer Bestimmung der Länder sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts, das können zum Beispiel Gemeindeverbände, Behörden, Berufsgenossenschaften sein.
Darüber hinaus können weitere Träger des FSJ und FÖJ auf Antrag von der zuständigen Landesbehörde zugelassen werden. (Träger finden zu diesem Thema hier weitere Informationen.)
Dauer
Die Regelzeit des Freiwilligen Sozialen bzw. Ökologischen Jahres beträgt zwölf Monate. Der Freiwilligendienst kann aber auch für eine Dauer sechs oder 18 Monaten geleistet werden.
Im Rahmen des pädagogischen Gesamtkonzeptes kann der Träger eine Ableistung des FSJ auch in drei Monatsblöcken anbieten. Bis zu einer Höchstdauer von insgesamt 18 Monaten kann ein FSJ und FÖJ auch nacheinander abgeleistet werden. Die Mindestdienstdauer muss dabei sechs Monate betragen.
In Ausnahmefällen kann das FSJ auch bis zu einer Dauer von 24 Monaten geleitstet werden, wenn dies im pädagogischen Konzept begründbar ist.
Weiterhin ist es dem Träger möglich, einen kombinierten Jugendfreiwilligendienst im In- und Ausland für eine Höchstdauer von bis zu 18 Monaten anzubieten. Die Einsatzzeit im Inland muss dabei mindestens drei Monate umfassen und im Ausland mindestens drei Monate bis höchstens zwölf Monate.
Persönliche Voraussetzungen
Wer offen ist für soziale und ökologische Fragestellungen und herausfordernde Aufgaben in unserer Gesellschaft sucht, für den ist ein Freiwilliges Soziales Jahr bzw. ein Freiwilliges Ökologisches Jahr genau das richtige.
Teilnehmen können junge Menschen, die ihre Vollzeitschulpflicht (in der Regel bis 16) erfüllt und noch nicht das 27. Lebensjahr vollendet haben.
Junge Männer, die ein FSJ oder FÖJ anstelle von Zivildienst ableisten wollen, müssen als Kriegsdienstverweigerer anerkannt sein. (Informationen dazu gibt es beim Bundesamt für Zivildienst.)
Leistungen im FSJ oder FÖJ
Auch wenn es sich beim Freiwillige Sozialen bzw. Ökologischen Jahr um einen Dienst handelt, in dem sich die Teilnehmenden freiwillig für soziale und ökologische Aufgaben engagieren, wird der Einsatz mit folgenden Leistungen honoriert:
Taschengeld
Die Höhe des Taschengeldes ist bei den Trägern unterschiedlich geregelt. Die Höchstgrenze ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie beträgt bis zu sechs Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (derzeit 5.250 Euro monatlich in Westdeutschland). Daraus ergibt sich ein Höchst-Taschengeld von 315 Euro.
Das Taschengeld, das die Träger zahlen, darf diese Höchstgrenze nicht überschreiten und bleibt in der Regel darunter. Dabei sollte ein Mindesttaschengeld von 150 Euro pro Monat nicht unterschritten werden.
Sozialversicherung
FSJ- und FÖJ- Teilnehmende sind in der gesetzlichen Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versichert. Sie werden rechtlich annähernd so behandelt wie Beschäftigte oder Auszubildende. Die abzuführenden Beiträge werden vom Träger übernommen. Der Beitrag zur Unfallversicherung kann auch von der Einsatzstelle getragen werden. Als Berechnungsgrundlage dient das Taschengeld plus Wert der Sachbezüge (Unterkunft, Verpflegung).
Jahresurlaub
Der gesetzliche Urlaubsanspruch im Kalenderjahr beträgt im FSJ mindestens 24 Tage, für anerkannte Kriegsdienstverweigerer (Paragraf 14c Zivildienstgesetz) 26 Tage ebenso im FÖJ 26 Arbeitstage. Dauert das FSJ/FÖJ weniger als zwölf Monate, wird der Urlaubsanspruch pro Monat um 1/12 des Jahres Urlaubs reduziert. Im Übrigen gelten für Jugendliche längere Urlaubsansprüche nach den Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes.
Unterkunft und Verpflegung
Die Freiwilligen erhalten (soweit möglich) kostenfreie Verpflegung und kostenfreie Unterkunft. Werden Unterkunft und Verpflegung nicht vom Träger gestellt, können Geldersatzleistungen in Form von Kostenerstattung (in Anlehnung an die Sachbezugsverordnung des Bundes in der jeweils geltenden Fassung) gezahlt werden.
Kindergeld
Während eines FSJ oder FÖJ besteht Anspruch auf Kindergeld, da die Ableistung eines FSJ oder FÖJ gleichbedeutend mit Zeiten der Schul- und Berufsausbildung ist. Gleiches gilt für Kinderfreibeträge im Steuerrecht.
Waisenrente
Die Waisenrente (Halb- und Vollwaisenrente) wird für die Dauer der Teilnahme am FSJ/FÖJ weitergezahlt.
Zeugnis
Für das geleistete FSJ oder FÖJ kann auf Verlangen ein Zeugnis über Art und Dauer des freiwilligen Dienstes vom Träger gefordert werden. Die Einsatzstelle soll dabei angemessen beteiligt werden.
Anerkennung
Für die Ausbildung oder ein Studium im Sozial- Gesundheits- und Umweltbereich kann das FSJ oder FÖJ ggf. als Wartezeit oder auch teilweise als Vorpraktikum anerkannt werden.
Pädagogische Begleitung und Bildungsarbeit
Die Freiwilligen werden während ihres FSJ oder FÖJ von sozialpädagogischen Fachkräften des Trägers begleitet.
Die pädagogische Begleitung hat das Ziel, die jungen Freiwilligen auf ihren Einsatz in einem neuem Erfahrungsraum vorzubereiten, ihnen zu helfen Eindrücke auszutauschen und Erfahrungen aufzuarbeiten. Darüber hinaus sollen soziale und interkulturelle Erfahrungen vermittelt und das Verantwortungsbewusstsein für das Gemeinwohl und für den nachhaltigen Umgang mit der Natur gestärkt werden.
Die pädagogische Begleitung erfolgt durch die fachliche Anleitung und durch eine individuelle pädagogische Betreuung der Einsatzstellen und/oder des Trägers.
Ein weiterer wichtiger Teil der pädagogischen Begleitung durch die Träger sind die Seminare. Es werden Begleitseminare zum Erfahrungsaustausch, zur sozialen, ökologischen und politischen Bildung, zu fachspezifischen Themen und zur Förderung der kreativen Fähigkeiten durchgeführt.
Die Seminare sind ein wesentlicher Bestandteil des Freiwilligen Sozialen und Ökologischen Jahres und gelten als Arbeitszeit. Die Teilnahme ist Pflicht. Insgesamt sind 25 Seminartage auf einen zwölfmonatigen Dienst vorgeschrieben.
Die Gestaltung der Seminare erfolgt nach den konzeptionellen Vorstellungen der einzelnen FSJ-Träger, doch auch die Freiwilligen sind eingebunden. Sie wirken aktiv mit bei der inhaltlichen Gestaltung sowie der Auswahl von Themen, Vorhaben, Projekten und Studienfahrten.
Bewerbungen
Bewerbungen können grundsätzlich ganzjährig an die Träger gerichtet werden. Welche Unterlagen dazu nötig sind, erfahren Sie bei den jeweiligen Trägern, deren Kontaktadressen Sie hier finden.

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