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Hamburgisches Informationsfreiheitsgesetz

Aktenordner

(Rainer Sturm / aboutpixel.de )

Am 17. Februar 2009 trat die Neufassung des Hamburgischen Informationsfreiheitsgesetzes (HmbIFG) in Kraft. Dieses Gesetz stärkt die Informationsrechte der Bürgerinnen und Bürger und trägt dazu bei, dass Sie als Antragsteller einen erleichterten Zugang zu Informationen von Behörden und Ämtern der Freien und Hansestadt Hamburg erhalten. Anspruchsberechtigt sind sowohl natürliche als auch juristische Personen.

Ihren Antrag auf Zugang zu Informationen richten Sie bitte an den unten genannten Ansprechpartner. Hier erfolgt eine erste Prüfung Ihres Antrags sowie die Weiterleitung an die für Ihr Anliegen fachlich zuständige Stelle im Bezirksamt Altona. Auch bei Fragen zum Verfahren helfen wir Ihnen gerne weiter!

Hamburgisches Informationsfreiheitsgesetz (HmbIFG) vom 17. Februar 2009

 

Kontaktmöglichkeit
Bezirksamt Altona - Fachamt Interner Service Senatsangelegenheiten und Beschwerdemanagement Ansprechpartnerin: Tatjana Sloboda Platz der Republik 1 22765 Hamburg
Tel.: Fax: E-Mail:
040 42811-1626 040 42811-5450 Interner-Service@altona.hamburg.de