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Einfluss nehmen Partizipation von Kindern und Jugendlichen

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Kinder und Jugendliche sind Expertinnen und Experten ihres eigenen Lebens mit eigenen Vorstellungen und Ideen zur Gestaltung ihrer Lebensräume und ihres Alltags. 

Jugendtreff

Partizipation Kinder Jugendliche Hamburg

Partizipation bedeutet, selbst Einfluss zu nehmen, mitzuentscheiden sowie Verantwortung für das eigene Vorhaben zu übernehmen. Neben der Vertretung eigener Interessen sind der Respekt gegenüber anderen Meinungen, Konfliktfähigkeit und demokratisches Handeln wichtige Bestandteile von Partizipation.

Jugendhilfe und Schule

Bereits in der Kindertagesbetreuung ist Partizipation Bestandteil der pädagogischen Arbeit. Dieser Ansatz wird in der Schule fortgeführt und auch für die Bereiche Hilfen zur Erziehung und Offene Kinder- und Jugendarbeit gehört die Partizipation von Kindern und Jugendlichen zu den fachlichen Standards. Mehr...

Beteiligung bei bezirkliche Planungen

Aber auch außerhalb von Einrichtungen und Schulen haben junge Menschen in Hamburg Beteiligungsmöglichkeiten und werden als gesellschaftliche Akteure ernst genommen. Nach Paragraf 33 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) sind junge Menschen an bezirklichen Planungen, die „die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren“ zu beteiligen. Dies kann zum Beispiel die Mitwirkung bei der Gestaltung von Spielplätzen, Grünanlagen oder Jugend- und Freizeitflächen sein.

Die Bezirksämter Hamburg-Mitte, Altona, Eimsbüttel, Bergedorf und Harburg haben in Vereinbarungen mit den Bezirksversammlungen festgelegt, wie der Paragraf 33 BezVG umzusetzen ist. Die Vereinbarungen und weitere Informationen zum Bereich Partizipation stehen für den Bezirk Altona und für den Bezirk Eimsbüttel im Internet zur Verfügung. 

Neue Fördermöglichkeit

Seit Juni 2018 kooperiert die Freie und Hansestadt Hamburg mit dem Deutschen Kinderhilfswerk. Gemeinsam ist der Länderfonds „Rechte und Beteiligung von Hamburger Kindern und Jugendlichen“ eingerichtet worden.  Der Länderfonds unterstützt Maßnahmen, bei denen junge Menschen einerseits aktiv an Entscheidungen beteiligt werden und andererseits ihre Rechte gemäß der UN-Kinderrechtskonvention kennenlernen. Der Länderfonds umfasst jährliche Mittel in Höhe von 40.000 Euro, die je zur Hälfte von der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Deutschen Kinderhilfswerk bereitgestellt werden.

Insbesondere Träger der freien Jugendhilfe, Jugendverbände und Initiativen junger Menschen können im Zuge des Länderfonds Projektanträge einreichen und eine Förderung erhalten. Die Förderung umfasst bis zu 5.000 Euro, im besonders begründeten Einzelfall bis zu 10.000 Euro.

Mit den geförderten Projekten soll erreicht werden, dass junge Menschen Freude an gesellschaftlicher Einmischung sowie Anerkennung erleben und im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe lernen, ihre Chancen aktiv zu nutzen. Darüber hinaus sollen sich Kinder und Jugendliche ihrer Rechte bewusst werden und sich gemeinsam mit ihren Rechten zum Beispiel auf gewaltfreie Erziehung, Gleichbehandlung und Mitbestimmung auseinandersetzen.

Detaillierte Informationen zur Antragstellung sind auf den Internetseiten des Deutschen Kinderhilfswerks zu finden.

 


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