•  
  •  
  •  
  •  
Behörde für Inneres und Sport Behörde für Inneres und Sport

Glasflaschenverbot: Senat beschließt Gesetzentwurf

Innensenator Christoph Ahlhaus: „Glasflaschenverbot macht St. Pauli noch sicherer“

09.06.2009

Der Senat hat am Dienstag den Entwurf eines Glasflaschenverbotsgesetzes für das Gebiet der Reeperbahn und der angrenzenden Straßen beschlossen. Es ist das Gebiet, in dem auch das Waffentrageverbot gilt. Erklärtes Ziel von Hamburgs Innensenator Christoph Ahlhaus: Die Glasflasche soll als Tatwerkzeug noch wirkungsvoller bekämpft werden.

Glasflaschen Glasflaschen wurden in der Vergangenheit von alkoholisierten St. Pauli-Besuchern immer wieder als Waffe missbraucht.

(© Dawson Toth)

Zeitplan: Sobald die Bürgerschaft das Gesetz beschlossen hat, soll das Verbot vor Ort durch das zuständige Bezirksamt und die Polizei konsequent umgesetzt werden. Damit reiht sich das Glasflaschenverbot in die Reihe der erfolgreichen Maßnahmen der vergangenen Jahre ein, die St. Pauli und insbesondere den „Kiez“ für die Menschen vor Ort sicherer gemacht haben. Zu diesen Maßnahmen gehören zum Beispiel das Waffentrageverbot, die Videoüberwachung auf der Reeperbahn, die verstärkte Polizeipräsenz und die lageabhängigen Kontrollen in Folge des modernisierten Hamburger Polizeirechts. Durch das heute auf den Weg gebrachte Verbot, Glasflaschen mitzuführen oder zu verkaufen, wird auch der von einem großen Teil der Unternehmen befolgte freiwillige Verkaufsverzicht von Glasflaschen wirksam ergänzt.

Hamburgs Innensenator Christoph Ahlhaus: „Das Glasflaschenverbot wird St. Pauli für die Anwohner und die vielen Gäste noch sicherer machen. Ich bin überzeugt, dass wir die bisher erreichten Erfolge im Kampf gegen Gewalt und Kriminalität auf dem Kiez mit dem heute im Senat beschlossenen Gesetzentwurf langfristig sichern und weiter ausbauen können. Ziel ist es, die Gefahren für die Menschen, die dadurch entstehen, dass mitgeführte Glasflaschen oder auch Gläser bei Straftaten spontan als Waffe eingesetzt werden, deutlich zu verringern. Ich danke den Mitarbeitern aller beteiligten Behörden und der Polizei, dass es in so kurzer Zeit gelungen ist, diesen in Deutschland einzigartigen Gesetzentwurf vorzulegen.“

Gebietskarte für den Geltungsbereich des Glasflaschenverbots

(© Innenbehörde 2009)

Das Mitführ- und Verkaufsverbot für Glasflaschen soll im Gebiet der Waffenverbotszone rund um die Reeperbahn gelten.

Die wichtigsten Regelungen des Gesetzentwurfes, der jetzt von der Bürgerschaft beraten wird:

Verbotsschild (Entwurf) Mit diesem Schild soll auf das Glasflaschen- und Waffentrageverbot sowie auf die Videoüberwachung hingewiesen werden.

(© Innenbehörde)

  • Es soll künftig verboten werden, an den Wochenenden von Freitagabend bis Montagmorgen jeweils in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr sowie in den Nächten vor und nach Feiertagen ebenfalls von 22 Uhr bis 6 Uhr Getränke jeder Art in Glasbehältnissen, d.h. in Glasflaschen, Trinkgläsern und sonstigen Behältnissen aus Glas, im Gebiet der Waffenverbotszone rund um die Reeperbahn mit sich zu führen. Außerdem soll es in dieser Zeit verboten werden, Getränke in Glasflaschen zu verkaufen. Das Verkaufs- und Mitführverbot gilt nicht nur für Bier, sondern auch für alle anderen Getränke wie Wein, Sekt, harte Alkoholika, aber auch für Softdrinks und Säfte. Entscheidend ist damit nicht der Inhalt, sondern die Verpackung.
  • Die Einhaltung des Gesetzes soll sowohl vom Ordnungsdienst des Bezirks Hamburg-Mitte,  als auch von der Polizei überwacht werden.
  • Führt jemand im Verbotsbereich eine Glasflasche  mit sich, erfolgt die Aufforderung, die Glasflasche samt Inhalt unmittelbar in einem Altglascontainer zu vernichten. Bei Zuwiderhandlungen kann ein Bußgeld bis zu einer Höhe von 5.000 Euro im Wiederholungsfall verhängt werden.

Weitere Informationen

„Wir wollen den Kiez nicht trocken legen – uns geht es um die Sicherheit der Menschen vor Ort“

Innensenator Christoph Ahlhaus: „Mir ist sehr daran gelegen, dass wir das Glasflaschenverbot so schnell wie möglich umsetzen können. Wir wollen das Vergnügen auf St. Pauli nicht einschränken, wir wollen den Kiez nicht trockenlegen. Aber das heute vom Senat beschlossene Gesetz ermöglicht es den zuständigen Behörden, alkoholisierten und gewaltbereiten Besuchern schon im Vorwege ihr potenzielles Tatmittel, die Glasflasche, abzunehmen. Wer sich in Hamburg vergnügen will, kann das auch ohne Waffe oder gefährliche Gegenstände tun. St. Pauli bleibt, was es ist: Attraktive und sichere Amüsiermeile für Gäste aus aller Welt.“

Einfache Trennlinie

(Innenbehörde)

Die Innenbehörde im Internet: www.hamburg.de/innenbehoerde