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Glasflaschenverbot: 54 neue Schilder auf der Reeperbahn

15.07.2009

54 neue Schilder weisen seit Mittwoch, 15. Juli 2009, auf das Glasflaschenverbot im Bereich der Reeperbahn und der angrenzenden Straßen hin. Das entsprechende Gesetz ist heute in Kraft getreten – und das bedeutet, dass es das erste Mal am kommenden Wochenende zu bestimmten Zeiten (ab Freitag, 22 Uhr) verboten ist, Behältnisse aus Glas mitzuführen oder zum Verzehr außer Haus zu verkaufen.

Innensenator Christoph Ahlhaus und Polizeipräsident Werner Jantosch vor dem neuen Hinweisschild, dass auf die bestehenden Verbote im Bereich der Reeperbahn hinweist.

(© Innenbehörde 2009)

Innensenator Christoph Ahlhaus (links) und Polizeipräsident Werner Jantosch vor dem neuen Hinweisschild, dass auf die bestehenden Verbote im Bereich der Reeperbahn hinweist.  (Bild: Innenbehörde) 

Hamburgs Innensenator Christoph Ahlhaus sagte am Mittwoch während der Aufstellung des ersten Schildes auf der Reeperbahn, Ecke Millerntorplatz: „Mit dem Glasflaschenverbot wollen wir die Sicherheit für die Menschen vor Ort noch weiter steigern. Unser Ziel ist es, die Gefahren zu verringern, die durch Glasflaschen entstehen, wenn sie spontan als Waffe eingesetzt werden. Das neue Glasflaschenverbot ist ein weiterer wichtiger Baustein im Maßnahmenpaket für noch mehr Sicherheit auf St. Pauli – neben dem Waffenverbot, den regelmäßigen Kontrollen der Polizei, der erhöhten Polizeipräsenz vor Ort und der Videoüberwachung zur Prävention. Diese Maßnahmen werden wir auch weiterhin konsequent umsetzen, um die Sicherheit von St. Pauli und damit die Attraktivität für die Anwohner und die vielen Gäste aus aller Welt zu gewährleisten.“

Gebietskarte für den Geltungsbereich des Glasflaschenverbots

(© Innenbehörde 2009)

Das Mitführ- und Verkaufsverbot für Glasbehältnisse gilt im Gebiet der Waffenverbotszone rund um die Reeperbahn im Stadtteil St. Pauli.

Zum neuen Gesetz:

Künftig ist es verboten, an den Wochenenden von Freitagabend bis Montagmorgen jeweils in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr sowie in den Nächten vor und nach Feiertagen ebenfalls von 22 Uhr bis 6 Uhr Getränke jeder Art in Glasbehältnissen, d.h. in Glasflaschen, Trinkgläsern und sonstigen Behältnissen aus Glas, im Gebiet der jetzt schon bestehenden Waffenverbotszone rund um die Reeperbahn mitzuführen.  Außerdem ist es verboten, in dieser Zeit Getränke in Glasflaschen zum Verzehr außer Haus zu verkaufen. (Hinweis: Es gibt Ausnahmeregelungen.)

Weitere Informationen

Das Verkaufs- und Mitführverbot  von Glasbehältnissen gilt nicht nur für Bier, sondern auch für alle anderen Getränke wie Wein, Sekt, harte Alkoholika, aber auch für Softdrinks und Säfte. Erlaubt bleibt das Verkaufen und Mitführen von Getränken in allen anderen Verpackungen, die nicht aus Glas sind, also zum Beispiel in Kunststoff-Flaschen oder so genannten Tetra-Packs. Entscheidend ist damit nicht der Inhalt, sondern die Verpackung. 

Die Einhaltung des Gesetzes wird sowohl vom Ordnungsdienst des Bezirks Hamburg-Mitte,  als auch von der Polizei überwacht. Führt jemand im Verbotsbereich eine Glasflasche  mit sich, erfolgt die Aufforderung, die Glasflasche samt Inhalt unmittelbar in einem Altglascontainer zu vernichten. Bei Zuwiderhandlungen kann ein Bußgeld bis zu einer Höhe von 5.000 Euro im Wiederholungsfall verhängt werden.

Downloads:

Gastronomen können sich mit ihren Fragen nach den Ausnahmeregelungen auch wenden an das Justiziariat J 41 der Polizei Hamburg, Grüner Deich 1, 20097 Hamburg, Tel. 040/4286- 67601, Fax 040/4286—67640.

Einfache Trennlinie

(Innenbehörde)

Die Innenbehörde im Internet: www.hamburg.de/innenbehoerde