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Innenminister und -senatoren der Küstenländer vereinbaren noch engere Zusammenarbeit

10.09.2009

Die gemeinsame Sicherheitspolitik für und in Norddeutschland, aktuelle innenpolitische Themen sowie die weitere Intensivierung der Zusammenarbeit der fünf deutschen Küstenländer standen auf dem Programm der Konferenz der norddeutschen Innenminister und -senatoren (kurz: Nord-IMK) am heutigen Donnerstag, 10. September 2009, in Hamburg.

Nord-IMK am 10. September 2009 in Hamburg

(© Innenbehörde 2009)

Die Mitglieder der Nord-IMK(Bild: Innenbehörde)

 Die gemeinsame Sicherheitspolitik für und in Norddeutschland, aktuelle innenpolitische Themen sowie die weitere Intensivierung der Zusammenarbeit der fünf deutschen Küstenländer standen auf dem Programm der Konferenz der norddeutschen Innenminister und -senatoren (kurz: Nord-IMK) am heutigen Donnerstag, 10. September 2009, in Hamburg. Auf Einladung des Hamburger Innensenators Christoph Ahlhaus kamen seine Amtskollegen Innensenator Ulrich Mäurer (Bremen), der auch amtierender Vorsitzender der Innenministerkonferenz ist, Innenminister Uwe Schünemann (Niedersachsen), Innenminister Rainer Wiegard (Schleswig-Holstein) und Innenstaatssekretär Thomas Lenz (Mecklenburg-Vorpommern) im Hamburger Rathaus zusammen. Die Minister und Senatoren zogen eine positive Bilanz der Zusammenarbeit der norddeutschen Bundesländer in den vergangenen Jahren und beschlossen einmütig, diese Kooperation auch künftig fortsetzen zu wollen.

Unter anderem wurden folgende Themen erörtert:

   

Auseinandersetzungen krimineller Motorrad-Clubs
Die gewaltsamen Vorfälle in der jüngeren Vergangenheit zwischen den offensichtlich verfeindeten kriminellen Motorrad-Clubs „Hells Angels“ und „Bandidos“ zeigen, dass verstärkter Handlungsbedarf besteht. Es wurden Strategien erörtert, um dem Problem der Rocker-Kriminalität, welche enge Bezüge zur Organisierten Kriminalität aufweist, länderübergreifend zu begegnen und diese einzudämmen. Die Innenminister und -senatoren fassten folgenden Beschluss:
Die Innenminister und -senatoren der norddeutschen Küstenländer treten angesichts der ausufernden länderübergreifenden Kriminalitätsentwicklung für ein konsequentes Vorgehen gegen kriminelle Motorrad-Clubs ein. Sie erklären insbesondere, dass es für Mitglieder krimineller Motorrad-Clubs in den norddeutschen Küstenländern keine rechtsfreien Räume geben wird.
Sie begrüßen die auf Fachebene laufenden Anstrengungen zur Entwicklung einer bundesweiten „Bekämpfungsstrategie Rockerkriminalität“. Die Nord-IMK erachtet es dabei für unverzichtbar, neben der Ausschöpfung der rechtlichen und taktischen Möglichkeiten im Rahmen der Strafverfolgung und polizeilichen Gefahrenabwehr auch die darüber hinausgehenden u. a. vereinsrechtlichen, gaststättenrechtlichen, gewerberechtlichen und baurechtlichen Aspekte aufzugreifen.
Die Nord-IMK bittet die Tagung der Leiter der Nord-Landeskriminalämter, den erforderlichen Informationsaustausch sowie weitergehende Ziel führende Kooperationen weiter zu intensivieren.

Einheitliches Vorgehen gegen sog. „Flashmobs“ oder Massenpartys
Die mittlerweile generell als „Flashmob“ bezeichneten Massenaufrufe zu Partys, Grillfesten, Kissenschlachten u. ä. stellen die betroffenen Städte und Kommunen vor erhebliche Probleme und führen hinsichtlich der Folgen zu nicht hinnehmbaren Belastungen für die Allgemeinheit. Auch wenn im Bereich des Wege- bzw. Ordnungsrechts in erster Linie eine Zuständigkeit der Kommunen bzw. Bezirksämter besteht, sollte auch die Politik ein Signal setzen und deutlich machen, dass das exzessive Feiern einzelner Gruppen auf Kosten der Allgemeinheit ein ernsthaftes Problem darstellt.
Die Innenminister und -senatoren der norddeutschen Küstenländer setzen eine offene länderübergreifende Arbeitsgruppe ein, die Vorschläge für ein einheitliches Vorgehen erörtert. Die Arbeitsgruppe, unter der Leitung Hamburgs, berichtet zur IMK im Frühjahr 2010.

Möglichkeiten eines gemeinsamen Bootskonzeptes der norddeutschen Wasserschutzpolizeien
Die Norddeutschen Küstenländer einigten sich darauf zu prüfen, ob zukünftig bei der Entwicklung und Beschaffung von Booten für die Wasserschutzpolizeien der Länder einheitliche Qualitätsstandards formuliert werden können, um bei Neuanschaffungen gemeinsam beschaffen zu können. Sie fassten folgenden Beschluss:
Die Nord-IMK beauftragt eine Arbeitsgruppe aus Mitgliedern der Wasserschutzpolizeien und der Haushaltsreferenten eine ergebnisoffene Prüfung vorzunehmen, die insbesondere gemeinsame Anforderungen und Standards an die Bootstypen der norddeutschen Wasserschutzpolizeien zum Inhalt hat sowie die Darstellung von Kosten und Synergieeffekten beinhaltet.
Die Arbeitsgruppe berichtet im Herbst 2010 für die Nord-IMK.

Umsetzung des Feuerwehrführerscheins
Die Innenminister und -senatoren der norddeutschen Länder stellen fest, dass die durch das Fünfte Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes eröffnete Möglichkeit, Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste und der technischen Hilfsdienste unter bestimmten Voraussetzungen Fahrerlaubnisse zu erteilen, deutlich hinter den vom Bundesrat mit Beschlüssen vom 15. Mai 2009 und 10. Juli 2009 empfohlenen und auch am 5. Juni 2009 von den Innenminister und -senatoren der norddeutschen Länder befürworteten Erleichterungen für die ehrenamtlich Tätigen zurückbleibt.
Sie bitten den Bundesminister des Innern, sich entsprechend der Stellungnahme des Bundesrates weiter dafür einzusetzen, das für Einsatzfahrzeuge bis 7,5 t zGG nach einer praktischen Unterweisung, d. h. ohne Ausbildung und ohne Prüfung, eine Fahrberechtigung erteilt werden kann, sofern mindestens zwei Jahre eine Fahrerlaubnis der Klasse B vorhanden ist.

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Die Innenminister und -senatoren der norddeutschen Länder sind der Auffassung, dass bei der länderseitigen Ausfüllung des bundesrechtlichen Rahmens für Fahrzeuge bis 4,75 t zGG eine Abstimmung zwischen den norddeutschen Ländern sinnvoll erscheint, mit dem Ziel, die gegenseitige Anerkennung derartiger Fahrberechtigungen zu ermöglichen, um die Mobilität der Hilfsorganisationen nicht einzuschränken. Dabei soll die Erteilung der Berechtigung in einem den praktischen Bedürfnissen entsprechenden Verfahren mit geringst möglichem Aufwand erfolgen.

Einfache Trennlinie

(Innenbehörde)

Die Innenbehörde im Internet: www.hamburg.de/innenbehoerde