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Verbot der islamistisch-extremistischen "Hizb ut-Tahrir" durch den Bundesinnenminister

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Bundesinnenminister Otto Schily hat am 15.01.2003 der im Ausland ansässigen islamistisch-extremistischen Organisation "Hizb ut-Tahrir" (Befreiungspartei) die Betätigung in Deutschland verboten. Die Organisation richtet sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung und verbreitet massive antijüdische Hetzpropaganda.

Das Verbot der 1953 in Ost-Jerusalem gegründeten islamistischen "Befreiungspartei" wurde mit Durchsuchungen und Beschlagnahmen in insgesamt 30 Objekten in fünf Bundesländern vollzogen. Neben Bayern, Berlin, Hessen und Nordrhein-Westfalen war auch eine Person in Hamburg von den Maßnahmen betroffen. Die Polizei stellte größere Mengen Propagandamaterial sicher. Festnahmen gab es jedoch keine. Bereits am 12.11.2002 waren im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens der Frankfurter Staatsanwaltschaft wegen Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung insgesamt 27 Wohnungen von "Hizb ut-Tahrir"-Anhängern durchsucht worden.

Das jetzt ausgesprochene Betätigungsverbot stützt sich auf Erkenntnisse, die belegen, dass sich die "Hizb ut-Tahrir" gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet und auch Gewalt zur Durchsetzung ihrer politischen Ziele befürwortet. Die Organisation, die bereits seit einiger Zeit vom Verfassungsschutz beobachtet wurde, verneint das Existenzrecht Israels und ruft zu seiner Vernichtung und zur Tötung von Juden auf. Entsprechende Äußerungen finden sich u.a. auf der Internetseite der Organisation und in ihrem deutschsprachigen Magazin "Explizit".  

Die "Hizb ut-Tahrir", die weltweit Stützpunkte unterhält und in Deutschland vor allem an Universitäten aktiv ist, geriet insbesondere durch eine Veranstaltung am 27.10.2002 an der Technischen Universität Berlin in den Blickpunkt der Öffentlichkeit. Dabei fiel der Hauptredner durch antiamerikanische und antijüdische Äußerungen und die Forderung nach Wiedereinführung des Kalifats in den islamischen Staaten auf. Unter den Zuhörern befanden sich auch der NPD-Vorsitzende Udo VOIGT und NPD-Anwalt Horst MAHLER.

Nach der Streichung des so genannten "Religionsprivilegs" im Vereinsgesetz Ende 2001 ist "Hizb ut-Tahrir" bereits die dritte Organisation, die von einem Betätigungsverbot in Deutschland betroffen ist. Zuvor waren dem so genannten "Kalifatsstaat" des Metin KAPLAN und dem Verein "Al Aqsa e.V.", der der palästinensischen Terrororganisation HAMAS nahe steht, die Betätigung verboten worden.

(weiterführende Informationen zu "Hizb ut-Tahrir" enthält der Artikel des LfV Hamburg "Hizb ut-Tahrir ruft Muslime zur Vernichtung Israels auf" im "Archiv 2002")

Stand: 20.01.2003

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