Senat erlässt Kontaktverbotsverordnung für St. Georg
Kampf gegen Straßenprostitution im Sperrgebiet wird verstärkt
(Kay Chernush for the U.S. State Department )
Mit der beschlossenen Verordnung wird es Freiern künftig untersagt, in St. Georg Kontakt zu Personen aufzunehmen, um sexuelle Handlungen gegen Entgelt zu vereinbaren. Ein Verstoß gegen die Verordnung stellt eine bußgeldpflichtige Ordnungswidrigkeit dar. Maximal kann eine Geldbuße von 5000 Euro verhängt werden. Aufgrund der in anderen Städten wie Frankfurt am Main, Leipzig und Stuttgart gesammelten Erfahrungen ist zu erwarten, dass die Verordnung generalpräventiven Charakter entfalten und potentielle Freier vom Stadtteil St. Georg fernhalten wird.
Hamburgs Innensenator Michael Neumann: „Ich halte es für den richtigen Ansatz, nicht nur gegen die Frauen, sondern gegen die Freier vorzugehen, die die im Sperrgebiet untersagten Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Vor dem Hintergrund der bereits erfolgten personellen Verstärkung des Polizeikommissariats 11 um zehn Beamte erwarte ich von den neuen rechtlichen Handlungsmöglichkeiten der Polizei eine spürbare Verbesserung der Situation in St. Georg.“
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Die Behörde für Inneres und Sport im Internet: www.hamburg.de/innenbehoerde

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