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Blindgänger-Sondierung Gefahren durch Bombenblindgänger schneller und zielgerichteter abwehren

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Senat beschließt Änderungen der Kampfmittelverordnung

Der Senat hat am heutigen Dienstag (8. Juli) Änderungen der Kampfmittelverordnung beschlossen. Damit werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass bei Baumaßnahmen Gefahren durch Bombenblindgänger schneller und zielgerichteter beseitigt werden können. Die Änderungen treten zum 1. Oktober 2014 in Kraft.

Beschleunigte Bindgängersondierung - Innenbehörde Hamburg - FHH

Bombenblindgänger Blindgänger
Die Kampfmittelverordnung regelt die Abwehr von Gefahren durch Kampfmittel, insbesondere durch im Boden befindliche Bombenblindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg. Um festzustellen, ob es sich bei einer zu bebauenden Fläche um eine Verdachtsfläche han-delt, sind Bauherren wie bisher grundsätzlich verpflichtet, vor Eingriffen in den Baugrund beim Referat „Gefahrenerkundung Kampfmittel“ der Feuerwehr eine Auskunft einzuholen, ob für den betroffenen Baubereich ein konkreter Verdacht auf Kampfmittel besteht. Die Bearbeitungszeit entsprechender Anträge, die aufgrund der häufig notwendigen Auswertung einer Vielzahl von historischen Luftbildern bisher zum Teil mehrere Monate in Anspruch genommen hat, soll zukünftig innerhalb von vier Wochen erfolgen.

Ziel des Senats ist es, durch die zügige Auskunftserteilung zu vermeiden, dass der Grund-stückseigentümer eine aufwändige und teure technische Sondierung seines Grundstücks vornehmen lässt, obwohl diese nach dem Ergebnis der Luftbildauswertung ggf. gar nicht notwendig gewesen wäre. So wird auch der Wohnungsbau erleichtert.

Nur wenn es sich tatsächlich um eine Kampfmittel-Verdachtsfläche handelt, ist der Grundstückseigentümer bzw. Bauherr verpflichtet, weitere technische Vorsorgemaßnahmen bei den Bauarbeiten vorzunehmen. Erforderlich ist in Zukunft nicht mehr die vollständige Sondierung der gesamten zu bebauenden Fläche, sondern ein effektiver Schutz zur gefahrlosen Errichtung des jeweiligen konkreten Bauvorhabens. Hierzu bietet die Behörde für Inneres und Sport auf Antrag auch eine individuelle Beratung an.

Hamburgs Innensenator Michael Neumann: „Mit den beschlossenen Änderungen der Kampfmittelverordnung können Gefahren durch Bombenblindgänger bei Bauvorhaben schneller erkannt und effektiver beseitigt werden. Damit wird ein wesentlicher Beitrag zur Entbürokratisierung geleistet und nicht zuletzt auch dem Wohnungsbauprogramm des Senats zusätzlicher Schub verliehen.“

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Die Behörde für Inneres und Sport im Internet: www.hamburg.de/innenbehoerde

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