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Bürgerschaftswahl am 15. Februar 2015 Die Wahlbenachrichtigungen kommen!

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Hochbetrieb im Postverteilzentrum: Bis zum 24. Januar werden die rund 1,3 Mio. Wahlbenachrichtigungen für die Bürgerschaftswahl zugestellt.

Landeswahlleiter Willi Beiß startet den Versand der Wahlbenachrichtigungen Landeswahlleiter Willi Beiß startet den Versand der Wahlbenach­richtigungen

Versand der Wahlbenachrichtigungen zur Bürgerschaftswahl 2015 gestartet - Innenbehörde Hamburg - FHH

Eine Wahlbenachrichtigung erhält, wer nach dem Melderegister wahlberechtigt ist. Wer am 24. Januar noch keine Wahlbenachrichtigung im Briefkasten hat, sich aber für wahlberechtigt hält, sollte sich rasch bei seiner bezirklichen Wahldienststelle melden (Info beim Telefonischen HamburgService unter der Tel.-Nummer 115).

Im häuslichen Briefkasten ist die Wahlbenachrichtigung leicht zu erkennen: Versendet wird sie in einem weißen DIN A4-Umschlag mit der Aufschrift „Amtliche Wahlbenachrichtigung“. In diesem Umschlag finden die Wahlberechtigten drei Unterlagen: ihre Benachrichtigung, einen vorausgefüllten Briefwahlantrag und ein Muster-Stimmzettel-Heft. Landeswahlleiter Willi Beiß: „Sie sollten den Umschlag gleich öffnen und kontrollieren, ob alle drei Unterlagen beigefügt sind; wenn nicht, bitte schnell bei Ihrer bezirklichen Wahldienstelle melden.“

1. Wahlbenachrichtigung

Sie enthält die Anschrift Ihres Wahllokals. Bitte nehmen Sie den Kartenabschnitt am Wahltag mit ins Wahllokal, um Ihre Wahlberechtigung nachzuweisen. Sie können auch ohne Wahlbenachrichtigung wählen, wenn Sie im Wählerverzeichnis stehen; es genügt dann, sich z. B. mit Personalausweis oder Reisepass im Wahllokal auszuweisen.

Barrierefreiheit: Jeder, der möchte, kann in einem barrierefrei zugänglichen Wahllokal wählen. Auf der Wahlbenachrichtigung ist angegeben, ob das zuständige Wahllokal barrierefrei, eingeschränkt barrierefrei (eine oder mehrere Stufen und/oder keine automatische Türöffnung) oder nicht barrierefrei zugänglich ist. Wer in einem barrierefrei zugänglichen Wahllokal wählen möchte, beantragt mit dem beigefügten Briefwahlantrag einen Wahlschein und geht damit am Wahltag in einem barrierefreien Wahllokal seines Wahlkreises wählen. Für sehbehinderte und blinde Menschen bietet der Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg e.V. kostenfrei Stimmzettelschablonen an. In der Wahlbenachrichtigung wird hierüber umfassend informiert.

2. Vorausgefüllter Briefwahlantrag

In dem Umschlag der amtlichen Wahlbenachrichtigung finden Sie auch einen vorausgefüllten und voradressierten Briefwahlantrag: - einfach unterschreiben, in einen Fensterbriefumschlag legen, mit 62 Cent frankieren und in den Postkasten werfen. Innerhalb von sieben Werktagen sollten die Briefwahlunterlagen im häuslichen Briefkasten sein.

Diese - dritte - Möglichkeit, Briefwahl zu beantragen, ist daher besonders einfach. Selbstverständlich können Sie auch weiterhin den Briefwahlantrag im Internet unter www.hamburg.de/briefwahl stellen. Und selbstverständlich können Sie seit dem 5. Januar nach Öffnung der Wahldienststellen auch weiterhin dort den Antrag persönlich stellen oder bei Ihrer zuständigen Wahldienststelle sogar gleich vor Ort per Brief wählen. Landeswahlleiter Willi Beiß: „Briefwahl wird immer wichtiger, insbesondere seit man keinen Grund für die Briefwahl mehr angeben muss. Deshalb versuchen wir auch, Ihnen die Antragstellung zu erleichtern.“ Bisher sind schon 4.700 Wahlscheine für die Briefwahl ausgestellt worden.

Wichtig: Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen möglichst frühzeitig absenden. Innerhalb Deutschlands bringt die Post die roten Wahlbriefe portofrei ins zuständige Bezirksamt. Die Wahlbriefe müssen dort spätestens am 15. Februar um 18 Uhr angekommen sein.

3. Muster-Stimmzettel-Heft

Beigefügt ist auch ein Muster-Stimmzettel-Heft mit einem Abdruck der beiden Stimmzettel, die Sie im Wahllokal erhalten: den gelben mit den Landeslisten, also den Listen der Kandidierenden der Parteien/Wählervereinigungen für ganz Hamburg und den roten mit den Listen der Kandidierenden für Ihren Wahlkreis.

Wie Sie Ihre Stimmen abgeben können, ist in einer Gebrauchsanweisung „Die 5 Schritte zur Wahl“ erklärt. So können Sie zur Probe wählen: auf dem gelben Stimmzettel die Parteien und Wählervereinigungen mit ihren Kandidatinnen und Kandidaten und auf dem roten Stimmzettel die Wahlkreis-Kandidatinnen und -Kandidaten der Parteien, Wählervereinigungen oder Einzelbewerbungen.

Bei Fragen kann man sich an das Landeswahlamt, seine Wahldienststelle oder den Telefonischen HamburgService (Telefon-Nr. 115) wenden. Informationen gibt es auch im Internet unter www.hamburg.de/wahlen oder www.du-bist-entscheidend.de .

Landeswahlleiter Willi Beiß: „Einfach wählen: Die „5 Schritte zur Wahl“ helfen Ihnen beim Ausfüllen der beiden Stimmzettel.“

Download:

Weitere Informationen im Internet:

Rückfragen der Medien:

  • Behörde für Inneres und Sport, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
    Frank Reschreiter, Tel. 040 – 42839-2673 
  • Landeswahlamt
    Oliver Rudolf, Tel. 040 ­– 42839-1732

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