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Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz

Schimmelpilzbefall in Wohnungen

Schimmelpilze – Was ist das?

Schimmelpilzsporen sind überall vorhanden und treten natürlicherweise auch in der Außenluft auf. Probleme entstehen dann, wenn im Innenraum an Wänden, auf Tapeten oder hinter Holzverkleidungen Schimmelpilzbefall entsteht – meistens als Folge von Durchfeuchtungen, verkehrtem Lüften oder Wärmebrücken. Diese Schimmelpilze sind als farbige, dunkle oder auch weißliche Flecken erkennbar, zum Teil mit einem schwach pelzigen Charakter. Oft tritt auch ein charakteristischer muffig-modriger Geruch auf. Schimmelpilze vermehren und verbreiten sich über Sporen, welche sie an die Luft abgeben. Teilweise sind sie auch an Staubpartikel gebunden und können Stoffwechselprodukte an diese abgeben.

Schimmelpilze können krankmachen!

Sporen und Stoffwechselprodukte von Schimmelpilzen können, wenn sie über die Luft eingeatmet werden, ab einer bestimmten Menge zu Reizungen und allergischen Reaktionen der Atemwege führen. Dies kann sich in gehäuften Infekten der oberen Atemwege äußern, in Fließschnupfen, chronischem Husten bis hin zum allergischen Asthma mit Atemnot.

Wenn ein Attest oder eine ärztliche Behandlung durch den Schimmelpilzbefall verursachter gesundheitlicher Beschwerden erforderlich ist, kann die Fachberatung der Ärztekammer mit der Empfehlung eines Umweltmediziners oder Allergologen behilflich sein (Telefon 22802650).

Versteckter Schimmelpilzbefall

Oftmals entwickeln sich Schimmelpilze im Verborgenen. Ein modriger, muffiger Geruch weist auf das bestehende Problem hin. In solch einem Fall können weitere Untersuchungen und gegebenenfalls eine Sporenmessung weiterhelfen (siehe Gelbe Seiten unter den Stichworten Schimmelpilz, Schimmelpilzuntersuchungen, Umweltmesstechnik). Mit Kosten um die 300 Euro muss gerechnet werden.

Was tun, wenn der Schimmel entdeckt ist?

Die Feststellung einer Schimmelpilzquelle im Innenraum ist nicht gleichzusetzen mit einer Gesundheitsgefährdung der Raumnutzer. Das Ausmaß der Gesundheitsgefährdung ist abhängig von der Intensität und Art des Schadens sowie von der Empfindlichkeit der Raumnutzer und kann oft nicht genau vorhergesagt werden. Belastungen durch Schimmelpilz sind so gering wie möglich zu halten (Minimierungsgebot), damit es nicht zu Erkrankungen kommt. Aber auch die Verhältnismäßigkeit muss bedacht werden.

Ergibt die Beurteilung, dass eine Schimmelpilzbelastung im Innenraum vorliegt, sollte eine Sanierung erfolgen.

Maßnahmen zur Beseitigung von Schimmelpilzbefall kleineren Umfangs (z.B. weniger als ein halber Quadratmeter auf glatten Oberflächen) können ohne Beteiligung von Fachpersonal durchgeführt werden (Fläche mit 70-prozentigem Ethylalkohol aus der Apotheke abreiben). Weitere Einzelheiten hierzu im "Leitfaden zur Ursachensuche und Sanierung bei Schimmelpilzwachstum in Innenräumen". Sanierungsmaßnahmen bei größerem Befall sollten nicht vom Raumnutzer selbst, sondern von einer Fachfirma durchgeführt werden.

Es ist in jedem Fall unerlässlich, die Ursachen für das Schimmelpilzwachstum zu klären, insbesondere die Frage einer erhöhten Feuchteentwicklung.

Schimmelpilzbefall in Mietwohnungen

Bei sichtbarem Schimmelpilzbefall (und nachdem der Vermieter informiert und nicht tätig wurde) führen Mitarbeiter des Amtes für Wohnungspflege und Wohnraumschutz in Hamburg unentgeltliche Wohnungsbegehungen durch und geben eine Meinung ab, ob es sich eher um bauliche Mängel handelt. Sie wenden sich auch schriftlich an den Vermieter.

Telefonnummern der Wohnungspflege:

Bezirk

Hamburg-

Wohnungspflege und Wohnraumschutz

- Mitte

428 54

-4589 (Mo, Di, Do 08-10 Uhr)

- Altona

428 11

-6141/6143 (Mo und Do 09-11Uhr)

- Eimsbüttel   

428 01

-3471 (08-10 Uhr)

- Nord

428 04

-6358 (Mo, Di, Do, Fr 08-10 Uhr sowie Di 13 - 15 Uhr)

- Wandsbek

428 81

-2018 (08-10 Uhr)

- Bergedorf

428 91

-2251 (08-10 Uhr, außer Mittwoch)

- Harburg

428 71

-3448 (Mo und Do 09-12 Uhr)

Bei Zweifeln über die Rechtslage empfiehlt es sich, sich frühzeitig rechtlich beraten zu lassen. Mietervereine können hier Hilfestellung leisten (Empfehlung von Mietervereinen in Hamburg durch die Verbraucherzentrale, Telefon 24832163).

Schimmelpilzbefall in Wohneigentum

Bei der Frage, wie saniert werden soll, kann man einen Gutachter (Architekt) von der Verbraucherzentrale kommen lassen (Telefon 24832-250, Kosten zur Zeit ca. 204 Euro + Fahrtkosten).

Wie beugt man Schimmelpilzbefall vor?

Auch die Wohnungsnutzer können durch ihr Verhalten dazu beitragen, dass Schimmelpilze in der Wohnung keine günstigen Wachstumsbedingungen finden: Durch richtiges Lüften und Heizen kann die Feuchtigkeit im Gebäude begrenzt werden.

Tipps zum richtigen Lüften finden Sie unter www.gesundheit-umwelt.hamburg.de unter dem Stichwort "Richtwerte für chemische Stoffe in der Innenraumluft".

Broschüren zum Thema Schimmel des Umweltbundesamtes :