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Behörde für Schule und Berufsbildung Behörde für Schule und Berufsbildung

Sonderschulen

Entsprechend  der  verschiedenen  in  den Kulturministerkonferenz-Empfehlungen angegebenen Förderschwerpunkte gibt es in Hamburg folgende Sonderschulformen:

·    ein Bildungszentrum für Blinde und Sehbehinderte

·    ein Bildungszentrum für Hören und Kommunikation

·    ein Bildungszentrum für Haus- und Krankenhausunterricht/Autismus

·    7 Schulen für geistige Entwicklung

·    4 Schulen für körperliche und motorische Entwicklung

·    6 Sprachheilschulen

·    20 Förderschulen..

Die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Sonderschulen orientiert sich unter anderem an den Bildungsplänen der allgemeinen Schulen.

An den Förderschulen (früher Sonderschulen für Lernbehinderte) und Schulen für geistige Entwicklung (früher Schulen für Geistigbehinderte) findet ein sogenannter lernzieldifferenter Unterricht nach den individuellen Lern- und Entwicklungszielen der Schülerinnen und Schüler statt. Viele Jugendliche erwerben über den Besuch der Vorbereitungsklassen der Förderschulen (V-Klassen) dort den ersten allgemeinen Schulabschluss.

An den speziellen Sonderschulen für die Förderschwerpunkte Hören, Sehen, körperliche und motorische Entwicklung können der erste allgemeine Schulabschluss sowie der mittlere Bildungsabschluss erworben werden.

Die Sprachheilschulen arbeiten vorwiegend im Primarbereich (Klassen 1–6). Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Förderbedarf im Förderschwerpunkt Sprache können an der Sprachheilschule Baererstraße den Hauptschulabschluss,  an der Sprachheilschule Zitzewitzstraße  den Hauptschul- bzw. den Realschulabschluss erlangen.

Spezielle Sonderschulen für die Förderschwerpunkte emotionale und soziale Entwicklung (früher Schule für Verhaltensgestörte) gibt es in Hamburg schon seit vielen Jahren nicht mehr. Kinder und Jugendliche mit diesem Förderbedarf besuchen die allgemeinen Schulen oder aber aufgrund des Vorliegens eines vorrangigen anderen Förderbedarfs eine spezielle Schule und werden durch Fachkräfte für Sonderpädagogik sowie gegebenenfalls durch das Beratungssystem REBUS zusätzlich unterstützt.

Die Sonderschulen richten den Unterricht und die Erziehung auf die individuelle Problemlage und Behinderung der Schülerinnen und Schülern aus. Sie haben den Auftrag, die Kinder und Jugendlichen zur Aktivität und gesellschaftlichen Teilhabe sowie zu einem selbstbestimmten Leben zu führen und ihre Schülerinnen und Schüler bei allen Entwicklungen, insbesondere bei der Vorbereitung auf eine Ausbildung auf dem ersten Arbeitsmarkt, zu unterstützen.

Die Broschüre Hamburger Sonderschulen stellen sich vor ist erhältlich beim  Schulinformationszentrum (SIZ) der Behörde für Schule und Berufsbildung.

Weitere Informationen finden Sie auch  im Schulinfosystem der Behörde für Schule und Berufsbildung.

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