Feststellung Sonderpäd. Förderbedarf
Hierbei werden selbstverständlich bereits vorhandene medizinische, therapeutische oder pädagogische Stellungsnahmen einbezogen. Die Ergebnisse des Prüfverfahrens, die in einem sonderpädagogischen Gutachten dargelegt sind, werden den Sorgeberechtigten in einem Gespräch ausführlich erläutert. Ihnen wird eine Kopie des sonderpädagogischen Gutachtens ausgehändigt und sie haben die Gelegenheit zu einer Stellungnahme.
Unabhängig vom gewünschten Förderort wird der sonderpädagogische Förderbedarf durch einen Bescheid der zuständigen Behörde festgestellt. Der zugewiesene sonderpädagogische Förderbedarf wird jährlich durch die Klassenkonferenz daraufhin geprüft, ob der festgestellte Förderschwerpunkt nach wie vor der am besten geeignete ist oder ob andere Maßnahmen der Förderung und Unterstützung zur Sicherstellung von Aktivität und Teilhabe besser in Frage kommen.
Das differenzierte Überprüfungsverfahren dient als eine der Grundlagen für die Erstellung des individuellen Förderplans, auf den jede Schülerin und jeder Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf einen Rechtsanspruch hat. Der Förderplan wird gemeinsam mit dem Kind oder Jugendlichen, den Sorgeberechtigten sowie den am Bildungs- und Erziehungsprozess beteiligten Fachleuten regelmäßig überprüft und fortgeschrieben.

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