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Integration Anerkennung ausländischer Abschlüsse

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In Deutschland haben rund 300.000 Menschen mit Migrationshintergrund einen Berufsabschluss, der hierzulande erst einmal gesetzlich anerkannt werden muss.

Anerkennung ausländischer Abschlüsse Hamburg

750.00 Euro für die Anerkennung ausländischer Abschlüsse

Auch in Hamburg leben Ärzte und Ingenieure, Krankenpfleger und Handwerker, die ihren eigentlichen Beruf nicht ausüben können, weil ihre im Heimatland erworbenen Abschlüsse nicht offiziell anerkannt sind.

In der Hansestadt wurde mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) im Oktober 2010 die „Zentrale Anlaufstelle Anerkennung“ ins Leben gerufen, die bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse hilft.

Die „Zentrale Anlaufstelle Anerkennung“ (ZAA) ist seit Januar 2015 ein Teil des „Hamburg Welcome Center“ und berät dort an zentraler Stelle in der Stadt.

Wie hilft die Anlaufstelle?

Die „Zentrale Anlaufstelle Anerkennung“ informiert über die individuellen Möglichkeiten der Anerkennung. Bei Bedarf werden die Antragsteller im Verfahren der Anerkennung begleitet oder Bescheide der Behörden erklärt. 

Sofern für die Anerkennung noch eine zusätzliche Fortbildung erforderlich ist, kann diese durch ein Stipendium der Stadt Hamburg gefördert werden.  Anträge auf Stipendien und Zuschüsse können bei der Zentralen Anlaufstelle gestellt werden.

Welche Institution ist zuständig?

Entscheidend für die Zuständigkeit ist der Beruf. So finden Sie die zuständige Stelle:

Bei Fragen helfen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hamburg Welcome Center gerne weiter.

Bundesweite Telefon-Hotline „Anerkennung“

Die Telefon-Hotline des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beantwortet Ihre Fragen zur beruflichen Anerkennung – und zwar auf Deutsch und Englisch.

Erreichbar ist die Hotline Montag bis Freitag von 9 Uhr bis 15 Uhr unter der Nummer +49(0)30-1815-1111 zu den üblichen Kosten ins deutsche Festnetz.

Bitte beachten Sie: Eine Prüfung der Gleichwertigkeit des Abschlusses kann das BAMF nicht telefonisch vornehmen. Dies geschieht erst bei der für die Prüfung zuständigen Stelle.

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