Integrationsamt vergibt Prämien für betriebliches Eingliederungsmanagement
Bis zu 10.000 Euro pro Unternehmen
Diese Prämierung hat drei Vorteile:
- Sie nützt den Menschen mit Behinderung, da deutlich wird, dass Menschen mit Behinderungen erfolgreich in unsere Arbeitsprozesse integriert werden können.
- Sie zeichnet Betriebe aus, die sich hier in den vergangenen Jahren erfolgreich sowie verantwortungsbewusst engagiert haben.
- Sie weckt bei anderen Betrieben, die sich bisher im betrieblichen Eingliederungsmanagement zurück gehalten haben, den Ehrgeiz, ebenfalls erfolgreich Maßnahmen zur besseren Integration von behinderten Menschen in ihrem Unternehmen anzuschieben.
"Ich bin davon überzeugt, dass diese Prämierung viele erfolgreiche Beispiele in die Öffentlichkeit tragen wird", sagt Antje Blumenthal, Senatskoordinatorin für die Gleichstellung beinderter Menschen in Hamburg. "Eine Öffentlichkeit, von der die behinderten Menschen in unserer Stadt profitieren. Diese Prämierung wird aber auch zeigen, wie viel hier in den vergangenen Jahren Positives auf den Weg gebracht worden ist. Deshalb möchte ich Sie herzlich dazu aufrufen, sich für die Prämie zur Einführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements zu bewerben."
Voraussetzungen für die Gewährung einer Prämie |
- Prämiert werden sollen Betriebe/Unternehmen, die die Beschäftigungsquote von fünf Prozent erfüllt haben oder spürbare Maßnahmen zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ergreifen.
- Der Betrieb/das Unternehmen sollte einen gewählten Betriebs-/Personalrat und eine Schwerbehindertenvertretung haben.
- Der Betrieb/ das Unternehmen sollte Vereinbarungen/Regelungen zum BEM getroffen haben. Dazu können Betriebs-/ Dienstvereinbarungen zum Gesundheitsmanagement oder Integrationsvereinbarungen gehören.
- Die innerhalb des BEM ergriffenen und umgesetzten Maßnahmen unterliegen einer Erfolgsbeobachtung. Dazu werden die Ergebnisse der eingeleiteten Schritte dokumentiert und überprüft. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse dienen der Weiterentwicklung und befördern Verbesserungsprozesse.
- Der Betrieb/das Unternehmen hat besondere Maßnahmen oder spezielle Ideen, die über die gesetzliche Mindestanforderung hinausgehen (zum Beispiel präventive Gesundheitsmaßnahmen), ergriffen.
- Das Betriebliche Eingliederungsmanagement berücksichtigt ausdrücklich die Belange schwerbehinderter Menschen.
Prämienvergabe |
- Der Antrag ist formlos schriftlich zu stellen beim:
Integrationsamt Hamburg, Hamburger Straße 47, 22083 Hamburg
Fax.: (040)42863-2847, E-Mail: integrationsamt@bsg.hamburg.de - Dokumentationen zum BEM und eine ausführliche Darstellung zum Entwicklungsprozess sowie eventuell messbare Ergebnisse sind dem Antrag auf Prämierung beizufügen.
- Sollte an/von anderer Stelle bereits eine Prämie beantragt/gewährt worden sein, ist dies anzugeben.
- Über die Prämie entscheidet der Beratende Ausschuss für behinderte Menschen beim Integrationsamt in Abstimmung mit der Senatskoordinatorin für behinderte Menschen in Hamburg.
- Der Beratende Ausschuss kann bis zu drei prämierungswürdige Betriebe/Unternehmen bestimmen. Dabei werden die eingereichten Unterlagen zur Umsetzung des BEM und die daraus resultierenden positiven Ergebnisse verglichen.
- Es werden im Einzelfall Prämien in Höhe von bis zu 10.000,-- Euro vergeben.
- Die prämierten Firmen erklären ihr Einverständnis für eine öffentlichkeitswirksame Darstellung.
- Anträge auf Prämierung sind bis zum 30. September 2010 beim Integrationsamt einzureichen.
Hinweis: Die dargestellten Erwartungen/Voraussetzungen dienen der Information und sind in Bezug auf das Verfahren und die Prämierungsvoraussetzungen unverbindlich. Ein Rechtsanspruch kann aus diesen Angaben nicht hergeleitet werden.

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