•  
  •  
  •  
  •  
Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration

Neukonstituierung des Integrationsbeirates

Informationen zum Wahlverfahren

Informationen für Wahlinteressenten

Wahlberechtigt sind alle Migrantenorganisationen, die folgende Kriterien erfüllen:

  • Eingetragener Verein oder Verband mit Sitz oder Niederlassung in Hamburg.
  • Gründung vor dem 1. Oktober 2010.
  • Die Organisation setzt sich satzungsgemäß für die Belange von Menschen mit Migrationshintergrund ein.
  • Leitung im Vorstand (auch) von Menschen mit Migrationshintergrund.

Informationen für Kandidatinnen und Kandidaten

Gewählt werden kann jede Person mit Migrationshintergrund, die in Hamburg wohnt.

Einen Migrationshintergrund haben 

  • Ausländer/innen,
  • Spätaussiedler/innen,
  • Eingebürgerte,
  • Kinder ausländischer Eltern, die bei der Geburt zusätzlich die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben,
  • Personen, bei denen mindestens ein Elternteil
    o   Ausländer/in,
    o   Spätaussiedler/in oder
    o   eingebürgert ist.            

Die Person braucht keiner Organisation anzugehören. Alle Kandidaten/innen werden als Einzelperson gewählt und nicht als Vertreter/in einer Organisation.

Vielmehr geht es darum, Personen zu finden, die wegen ihrer Fachkompetenz zu Integrationsthemen von möglichst vielen Organisationen unterstützt werden können, über ein möglichst breites Spektrum an Erfahrungen verfügen und ihr Wissen konstruktiv in die Arbeit des Integrationsbeirats einbringen können.

Fragen und Antworten zum Wahlverfahren

Seit dem 23. August 2011 läuft das Wahlverfahren für den neuen Integrationsbeirat, indem Migrantenorganisationen die Möglichkeit hatten, sich zu beteiligen. Hierfür konnten sie sich in eine Wahlliste eintragen lassen und Kandidaten vorschlagen.

Dieser Teil des Wahlverfahrens ist nun abgeschlossen. Die wahlberechtigten Organisationen und die Kandidaten für den Integrationsbeirat stehen fest. Es können keine Kandidaten mehr vorgeschlagen und keine Anträge auf Eintragung in die Liste der wahlberechtigten Organisationen mehr gestellt werden.

An die Kandidaten wurden bereits die Informationen darüber verschickt, welche Organisationen für ihre jeweilige Region wahlberechtigt sind.

Ab dem 15. November 2011 werden  die Wahlunterlagen an die wahlberechtigten Organisationen (PDF, 70 KB) versandt. Diese haben dann bis zum 29. November 2011 Zeit, die ausgefüllten Wahlunterlagen an die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) zurück zu senden.

Voraussichtlich werden die Wahlergebnisse und die neue Zusammensetzung des Integrationsbeirates in der zweiten Dezemberwoche bekannt gegeben.

Detaillierte Informationen zum Wahlverfahren finden Sie in der Wahlordnung.

Kontakt

Für Rückfragen wenden Sie sich gerne an:

Doris Kersten, Tel. (040) 42863-3147 oder 

Sylvia Wowretzko, Tel. (040) 42863-3891

E-Mail: Doris.Kersten@basfi.hamburg.de