Internationale Gesundheitsvorschriften
Das früher verwendete Zertifikat zur Bescheinigung der Rattenfreiheit (Deratting Certificate) darf seit dem 15.6.2007 weltweit von keinem Hafen mehr als gültiges Zertifikat anerkannt werden.
Passagierschiffe sind heutzutage moderne Freizeitunternehmen, die Einrichtungen beherbergen um mehrere tausend Menschen autark auf hoher See und auf hohem Niveau versorgen zu können. Aber auch Frachtschiffe transportieren nicht nur Ladung, sondern sind zugleich auch Wohnraum und Arbeitsplatz der Besatzung, teilweise für viele Monate. Diese Schiffe verfügen über Bordhospitäler, Gemeinschaftsküchen, umfangreiche Sanitäranlagen, Trinkwasserproduktionsanlagen, Abwasserbehandlungsanlagen, Sauna und Swimmingpools und vieles andere mehr.
Halten Sie hierbei die ausschließliche Suche nach Ratten für ein ausreichendes Verfahren um allen möglichen Hygienegefahren an Bord zu begegnen? Oder wäre eine umfangreiche Inspektion der hygienerelevanten Bereiche, wie sie in Restaurants, Schwimmbädern und anderen Einrichtungen schon lange Standard sind, nicht eher angemessen?
| Hygienezertifikate für Schiffe |
Die neuen Standards der Weltgesundheitsorganisation zur Schiffshygieneinspektion tragen diesem Gedanken Rechnung. So werden seit dem 15.6.2007 Schiffe weltweit alle 6 Monate einer umfangreichen Besichtigung unterzogen. Eine solche Hygieneinspektion endet in der Regel mit der Ausstellung eines sogenannten Schiffshygienezertifikats. Dieses Zertifikat kann man sich als eine Art „Hygiene-Visum“ vorstellen, dass von den Behörden der Anlaufhäfen eingefordert werden kann. Es gibt drei Arten von Zertifikaten:
1. Extension (Verlängerung des bestehenden Zertifikats)
Sollte in dem angelaufenen Hafen keine Schiffshygieneinspektion durchführbar sein, so kann die dort ansässige zuständige Behörde das bestehende Zertifikat für einen Zeitraum von maximal 30 Tagen verlängern. Dieses Verfahren gibt dem Schiff die Möglichkeit, mit dem ansonsten abgelaufenen Zertifikat einen Hafen zu erreichen, in dem eine vollständige Inspektion durchgeführt werden kann.
2. Ship Sanitation Control Exemption Certificate (SSCEC)
Das SSCEC bestätigt dem Schiff, dass zum Zeitpunkt der Inspektion die Inspektoren keinerlei Mängel gefunden haben, alle Bereiche für die Inspektion zugänglich waren, keinerlei korrektiven Maßnahmen erforderlich waren und der Gesamteindruck des Schiffes einwandfrei war. Das SSCEC darf daher in Häfen ausgestellt werden, die über ausgebildetes und autorisiertes Personal zur Schiffshygieneinspektion verfügen, in denen aber keine Möglichkeiten bestehen bei Beanstandungen entsprechende Gegenmaßnahmen (wie z.B. Schädlingsbekämpfung) einzuleiten.
Zu Unrecht wird oft angenommen, dass das SSCEC das „beste“ Zertifikat sei und ein Schiff für die Dauer der Gültigkeit von jeglichen weiteren Kontrollen befreit. Das ist natürlich nicht richtig, da eine Inspektion immer nur einen Einblick in den momentanen Zustand eines Schiffes bietet und daher eine 6-monatige Immunität nicht sinnvoll wäre. Der Begriff „Exemption“ bezieht sich daher nicht auf die Befreiung von der Inspektion, sondern vielmehr darauf, dass das Schiff zum Zeitpunkt der Inspektion von Korrekturmaßnahmen befreit wurde (weil keine Beanstandungen vorlagen).
3. Ship Sanitation Control Certificate (SSCC)
Das am häufigsten ausgestellte Zertifikat ist das SSCC. Es wird immer dann ausgestellt, wenn an Bord kleine oder größere Mängel gefunden wurden, ein wichtiger Bereich des Schiffes für die Inspektoren nicht zugänglich war oder aber die Ergebnisse von Laboranalysen noch ausstehen (zum Beispiel Trinkwasserproben).
| Verfahren bei Beanstandungen |
Bei Beanstandungen werden von unseren Inspektoren entsprechende Maßnahmen zur Beseitigung der Mängel gefordert. Je nach Einschätzung der jeweiligen Gesundheitsgefährdung können diese Maßnahmen sofort (zum Beispiel Entsorgung verdorbener Lebensmittel) oder mit entsprechender Fristsetzung (zum Beispiel bei baulichen Änderungen) gefordert werden. Die Beanstandungen und durchgeführten bzw. angewiesenen Maßnahmen werden auf dem SSCC dokumentiert und somit dient dieses Dokument der Informationsweitergabe an die nächsten Anlaufhäfen.
Bei schweren Beanstandungen oder bei noch durchzuführenden Maßnahmen werden die nächsten Anlaufhäfen immer auch direkt kontaktiert und über die Mängel an Bord des Schiffes unterrichtet.
Auf dem SSCC wird auch die erfolgreiche Beseitigung eventuell aufgetretener Mängel dokumentiert, so dass das SSCC genau dieselbe Gültigkeit und rechtliche Bedeutung hat, wie auch das SSCEC. Beide Zertifikate bestätigen, dass das Schiff keine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellt.

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