•  
  •  
  •  
  •  
Bezirk Harburg Bezirk Harburg

Interner Service

 

Wahlzettel
(Bild: pixelio.de)

Das Fachamt Interner Service umfasst neben der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, dem Internen (Haus-)Service, der Arbeitssicherheit auch den Regionalen Katastrophendienst. Zu den wichtigsten Aufgaben zählen zudem die Betreuung der Bezirksversammlung und deren Gremien sowie die Durchführung von Wahlen, Volksbegehren/Volksentscheiden und Bürgerbegehren/Bürgerentscheiden.

Die Wahlen zur Hamburgischen Bürgerschaft und gleichzeitig zu den Bezirksversammlungen sowie zum Deutschen Bundestag finden alle vier Jahre statt, die Wahl zum Europäischen Parlament alle fünf Jahre. Grundlage für die Durchführung sind die entsprechenden Wahlgesetze und Wahlordnungen.

Der Personalaufwand bei der Durchführung von Wahlen ist so umfangreich, dass er mit eigenen Kräften nicht gedeckt werden kann. Insbesondere am Wahlsonntag werden viele freiwillige Helfer für die Besetzung der Wahlvorstände in den Wahllokalen benötigt. Ein Wahlvorstand setzt sich aus der Wahlvorsteherin/dem Wahlvorsteher, der stellvertretenden Wahlvorsteherin/dem stellvertretenden Wahlvorsteher und mindestens drei Beisitzerinnen/Beisitzer zusammen.

Darüber hinaus müssen auch die Briefwahlvorstände mit derselben Anzahl von Personen besetzt werden.

Die Aufgabe ist ehrenamtlich und wird mit der Zahlung einer Aufwandsentschädigung abgegolten.

Grundlage für die Durchführung von Volksbegehren/Volksentscheiden ist das Hamburgische Gesetz über Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid. Das Instrument "Volksinitiative/Volksbegehren/Volksentscheid" bietet dem Bürger die Möglichkeit, an der Gesetzgebung durch die Bürgerschaft teilzunehmen bzw. diese zu beeinflussen.

Dasselbe gilt für das Instrument "Bürgerbegehren/Bürgerentscheid" auf Bezirksebene. Hier hat der Bürger die Möglichkeit, die Beschlüsse der Bezirksversammlung zu beeinflussen.
Grundlage für die Durchführung von Bürgerbegehren/Bürgerentscheide ist das Bezirksverwaltungsgesetz.

Beide Instrumente könnten dazu beitragen, die allgemeine Politikverdrossenheit abzubauen. Voraussetzung ist jedoch, dass sich Bürger finden, die bereit sind, Initiative zu ergreifen und sich zu engagieren, wobei nicht verkannt werden darf, dass großer personeller und zeitlicher Aufwand erforderlich ist, um eine Volksinitiative oder ein Bürgerbegehren erfolgreich zu Ende zu führen.

Kontaktmöglichkeit
Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Harburg Dezernat Steuerung und Service Raum 14 / 15 Harburger Rathausplatz 1 21073 Hamburg
Tel.: Tel.: Fax: E-Mail:
+49 40 42871-2737 +49 40 42871-2830 +49 40 42790-7048 Wahlen-Abstimmungen@harburg.hamburg.de
Öffnungszeiten Mo-Do 8-15, Fr 8-14 Uhr

Erreichbarkeit: S3/S31/Busse Harburg Rathaus

Hilfen für Gehbehinderte