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Freizonenaufhebung: Zuschuss für Hafenunternehmen

Das Förderprogramm „Modernisierung Zolldeklarierung“ bietet Unternehmen im Freihafen Zuschüsse, um sich auf die Aufhebung der Freizone vorzubereiten.

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Dieses Programm richtet sich an kleine Unternehmen, deren wesentliche Betriebsstätte in den Grenzen der Freizone Hamburg mit Stand vom 31. Dezember 2009 liegt. Es können betriebliche Investitionen gefördert werden, die aufgrund der Aufhebung der Freizone mit Wirkung zum 1. Januar 2013 erforderlich sind.

Den Unternehmen kann zum Beispiel ein Zuschuss zur Modernisierung der EDV-Anbindung gewährt werden. Die Unternehmen sollen dadurch an Schnittstellen angebunden werden, die eine schnelle Zollabfertigung garantieren und die betriebliche Buchführung verbessern. Ferner können auch bauliche Investitionen zur Verbesserung der zollrechtlichen Sicherheit und der logistischen Anbindung gefördert werden.

Der Zuschuss beträgt 30 Prozent der anrechenbaren Investitionen und liegt bei maximal 15.000 Euro. Bleibt der bei Antragstellung berechnete Zuschussbetrag unter 5.000 Euro, wird kein Zuschuss gewährt.
Um eine Förderung zu erhalten, füllen Sie bitte das Antragsformular (siehe Downloads) aus und senden Sie dieses unterschrieben an die angegebene Adresse. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die angegebene Kontaktmöglichkeit.

Ansprechpartner:
Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation Amt Internationales, Energie, Wirtschaftsförderung Abteilung Wirtschaftsförderung Susanne Weber Alter Steinweg 4 20459 Hamburg
Tel.: Fax: E-Mail:
040 42841-2803 040 427941-689 finanzierungshilfen@bwvi.hamburg.de

Weitere Informationen

 

Förderung für Unternehmen / iStockphoto

Förderung + Finanzierung

Mit Zuschüssen, Darlehen und Beteiligungen fördert Hamburg seine Unternehmer. Auch eine qualifizierte Beratung können Firmen nutzen. »